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 Rechtspflege
 
 

Bahrprobe

Ein juristisches Verfahren der Wahrheitsfindung im Mordfall.

Bei der Bahrprobe wurde der Verdächtige an die Bahre des Getöteten gebracht. Fing der Tote nun erneut an zu bluten, so war die Schuld erwiesen.

Man ging davon aus, daß der Geist des ermordeten vorerst im Körper verbleibt und durch das Blutenlassen den Verlust seines Wirtes rächt.
Oder, so der englische König James I. in Hinblick auf die Bahrprobe im Hexenprozeß, das Blut ströme hervor, „als ob das Blut nach Rache zum Himmel schrie”. (DONOVAN, 179)

Im Nibelungenlied entlarvt die Bahrprobe den Hagen von Tronje als Mörder Siegfrieds. (Nibelungenlied, 17. Abenteuer)