| Familie und Sippe | ||
-- Artikel in sammelnder Vorbereitung --
Der Magisch-sympathetische Hausschatz, gedruckt im Sechsten und siebenten Buch Mosis (BAUER, 132f.): Alle Warnungen, die an Schwangere gerichtet werden, haben ihre tiefe Berechtigung, denn es besteht keinerlei Zweifel mehr an der Tatsächlichkeit des sogen. ,Versehens’ der Frauen. Schwangere Frauen sind in der Tat sehr leicht seelischen Beeindrucken unterworfen, die sich oft verhängnisvoll auf das Kind auswirken (BAUER, 133).
Der Schwangeren und ihrem Ungeborenen soll der als Talisman getragene Adlerstein Glück bringen. (BIEDERMANN, 25)
Christliche Schutzpatrone der Schwangeren sind Agapitus von Praeneste, Emerentia, Desiderius von Langres, Gerhard Majella, Gislenus, Hartmann von Brixen, Ida von Herzfeld, Ignatius von Laconi, Ignatius von Loyola, Kunigunde von Luxemburg, Madelberta, Raimundus Nonnatus, Rainer von San Sepolcro, Sixtus II. und Vitalis von Salzburg.
Im Ansbachischen sagte man: einer schwangeren darf man das brot nicht mit messer oder gabel anspießen, sonst werden dem kind die augen ausgestochen (GRIMM, A. 702)
Das Sechste und Siebente Buch Mosis rät, Schwangere sollten keinen Hasen essen, weil sonst das Kind eine Hasenscharte bekomme (BAUER, 313). Als weitere Beispiele mahnt das Buch Schwangere, nicht unter einer Wäscheleine hindurchzugehen, da sich sonst das Kind in der Nabelschnur verwickle, auch soll die Schwangere keine Pferde oder Ochsen aus ihrer Schürze füttern, da sonst eine Schwangerschaft von zwölf Monaten zu befürchten sei (ebd.).
Sogar Widerfährnisse im späteren Leben sollen durch das Verhalten der Schwangeren bestimmt sein: bindet eine schwangere frau statt des gürtels einen strick um sich, deren kind wird gehängt. (GRIMM, A., 459)
steht eine schwangere vor dem brotschrank und ißt, so bekommt das kind die mitesser. (Chemnitzer Rockenphilosophie, n. GRIMM, A. 41)
Eine Schwangere soll, warum auch immer, nicht durch einen Zaun kriechen, heißt es bei GRIMM, A. 859.
Aus Pforzheim stammt der Aberglaube: soll ein nußbaum recht fruchtbar werden, muß eine schwangere frau das erste mal seine nüsse abthun. GRIMM, A. 622)
Bei Ende der Schwangerschaft soll ein auf den Bauch der Schwangeren gelegter Hasenbalg die Entbindung erleichtern. (BAUER, 313)
Wer ein Überbein hat, muß (...) eine schwangere Frau darauf treten lassen, so vergeht’s, riet man in Stendal. (KUHN u. SCHWARTZ, C. 463)
eine schwangere, die gevatter wird, soll das kind nicht selbst aus der taufe heben, sonst stirbt ein kind, das getaufte oder ihr eigenes. (Chemnitzer Rockenphilosophie, GRIMM, A. 176) In Worms dachte man ebenso. (GRIMM, A. 547)
Wenn eine Schwangere über die Rinne springt, durch welche eine Glocke gegossen wird, soll das ihre Geburt fördern. (Chemnitzer Rockenphilosophie, GRIMM, A. 364)
Eine Schwangere soll nach dem Waschen alle dafür benötigten Gefäße umkehren. Umso leichter falle ihr später die Niederkunft. (aus Gernsbach im Speierschen, GRIMM, A. 561)
Gerste und Weizen dienten als Geschlechtsindikator bei Schwangerschaft: Mache zwei Gruben in die Erde, wirff in eine Gersten und in die andere Weitzen, in beyde aber gieße Urin der Schwangeren und bedecke sie wieder mit Erden. Schießt der Weitzen eher auf als Gersten, so wird’s ein Sohn, kömmt aber die Gerste eher empor, so hastu eine Tochter zu gewarten. So jedenfalls sagt es der im Berliner Museum aufbewahrte Papyrus Ebers aus dem 15. vorchristlichen Jahrhundert in Übereinstimmung mit PAULLINI (1643 bis 1712). Versuchsreihen sollen eine 80%ige Treffsicherheit dieses Rezepts nachgewiesen haben. (SCHRÖDTER, 59)
Wenn eine schwangere Frau wissen will, ob sie einen Knaben oder ein Mädchen unter dem Herzen trage, so soll sie in einen Zuber voll Wasser einen Tropfen Milch geben. Bleibt die Milch oben, so gibt es ein Mädchen, fällt sie aber auf den Boden, so bekommt die Mutter einen Knaben. (ebd., 132f.)