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 Das Haus und sein Schutz
 
 

Gäste, Gastrecht

Das Gastrecht ist in den meisten Kulturen ein heiliges Gut, die Gastfreundschaft darf keinesfalls verwehrt oder mißbraucht werden. Dieses mag seinen Sinn darin haben, daß Reisen ehedem recht lange dauerten und das Herbergswesen kaum ausgebaut war. Der Reisende, der im Freien übernachten mußte, war dabei nicht nur der Witterung ausgesetzt, er hatte auch wilde Tiere und Räuber zu fürchten, so daß der Eintritt in ein fremdes Haus empfehlenswert war. Auf der anderen Seite nahm der Gastgeber das Risiko auf sich, mit dem Fremden keinen harmlosen Handlungsreisenden oder Pilger aufzunehmen, sondern sich Verbrecher ins geschützte Heim zu holen. Der Bruch des Gastrechts war darum ein besonders schimpflicher Frevel.

 

Den Griechen war das Gastrecht ein hohes Gut. Einmal wandelten die Götter Zeus und Hermes auf Erden, um nach den Menschen zu sehen, fanden dabei aber niemanden, dessen Gastfreundschaft sie genießen konnten. Endlich gerieten sie an Philemon und Baucis, wo sie trotz der ärmlichen Verhältnisse freundliche Aufnahme fanden und beide dafür belohnten.

Das Gastrecht war auch den Germanen von besonderer Heiligkeit. Im Grimnirlied, einem Gesang der Edda, prüft der Asengott Odin die Gastfreundschaft seines Schützlings Geirröd, der ihn aber enttäuscht und zu Tode kommt (GENZMER, Die Edda, 55-61).

„Das alte Sittengedicht” (Hávamál), nach F. GENZMER ein „Glanzstück der Eddadichtung” (Die Edda, 154), beschreibt, wie ein Gast sich verhalten sollte und was der Gastgeber von ihm verlangen darf. So solle man mit Segenswunsch („Heil den Gebern!”) eintreten, umsichtig auf übertriebenen Bierkonsum und Völlerei beim Essen verzichten, entweder gut oder gar nicht reden und sich beizeiten zur Nachtruhe begeben, überhaupt sollte man nicht zu lang verweilen. Als Gastgeber soll man dem Gast den Platz weisen, ein wärmendes Feuer schüren und Speise, Trank und Gewand reichen. (Die Edda, 155f.)

 

Die Redensart „jemand einen Bären aufbinden” für „etwas vorlügen” soll vom Brauch der Jagdgesellen herrühren, einem Wirt zum Pfand für die Zechschuld einen Bären ans Wirtshaus zu binden. Die Redensart heißt somit eigentlich „einen Bären anbinden”. (KRÜGER-LORENZEN, 29)

 

Ab dem 24. August sollen Wirte ihren Gästen den frischen Most vorsetzen. Daran war mancherorts die Schankerlaubnis geknüpft: Wirte, die diese Regel nicht beachteten, verloren ihre Lizenz (AU, 169).

Ob man als Gast willkommen ist oder nicht, kann man auf dem Lande anhand einiger Omen aus der Viehwirtschaft erkennen: „unwillkommener gast ist, wem unterwegs eine herde säue begnet, willkommener, wem eine herde schafe.” (aus Westfalen, n. GRIMM, A. 882)

Wenn sich die Katze putzt, so die „Chemitzer Rockenphilosophie”, bedeutet das einen Gast. (GRIMM, A. 72)

Hat man am Abend eine gesellige Runde im Haus, so achte man vorbeugend darauf, daß möglichst nichts unter den Tisch fällt. Denn, so steht es mahnend in der „Chemnitzer Rockenphilosophie”: „unter den tisch, an dem abends leute sitzen, leuchte man nicht, sonst entsteht zank.” (GRIMM, A. 47)

Astrologisch soll es für die Gastfreundschaft günstig sein, wenn der Jupiter in den Fischen steht.