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| Wesen | |
Hierunter versteht man übernatürliche Wesen niederen Ranges, auch die umherirrenden oder nekromantisch beschworenen Seelen der Verstorbenen. Anders als Göttinnen und Götter verfügen sie nur über begrenzte Macht. Dem Menschen gegenüber sind sie neutral, gut oder böse gesinnt. Sie erscheinen nichtkörperlich, in Menschen-, Tier- oder Mischgestalt.
Zu unterscheiden sind Geister nach Herkunft, Funktion oder Aufenthaltsort, beispielsweise Engel, Toten-, Ahnen-, Schutz-, Haus-, Flaschen-, Natur-, (Wald, Busch, Korn) und Elementargeister (Wasser, Feuer, Erde, Luft), siehe die Sammlung Geistwesen.
Zum als Allsinn bezeichneten Empfinden der Geister schrieb der Renaissance-Gelehrte Agrippina von Nettesheim: Doch empfinden die Geister nicht auf dieselbe Weise wie wir mit unseren besonderen Organen, sondern sie fassen wohl - wie Schwämme das Wasser - mit dem ganzen Körper alles Wahrnehmbare auf oder auf eine andere uns unbekannte Art. (n. SCHRÖDTER, S. 128)
Naturgeister sollen Wesen einer anderen Sphäre sein, deren feinstoffliche Struktur nur manchen Menschen bzw. nur unter ganz besonderen Umständen mit menschlichen Sinnen wahrnehnbar sind. () Zu unterscheiden seien — nach altbekanntem, auf die Elente bezogenem Schema —Erdgeister oder Gnomen, Wassergeister oder Nixen, Luftgeister oder Sylphen sowie Feuergeister oder Salamander, hinzu kommen die Sturmgeister.
Manchmal erscheinen die Geister der Verstorbenen zum Nutzen der Nachwelt. Der längst verstorbene Pyrrhus erschien 279 v. Chr. in Delphi, wo er begraben war, um vor den herannahenden Galliern zu warnen. Bei der Schlacht von Marathon erschien der Geist des Theseus und half den Athenern gegen die Perser.
Man sagt, Geister müßten sich immer an einer bestimmten Stelle aufhalten und zwar gewöhnlich da, wo sie ein größeres Verbrechen begangen haben (KUHN u. SCHWARTZ, A. 137). Es heißt auch, Geistern sei der Platz zwischen den Türen zugewiesen. Man solle daher Türen nicht hart zuschlagen, um die Geister nicht unnütz zu quälen. (GRIMM, A. 892, 995) Wo ein persönlicher Schutzgeist angenommen wird, soll darum auch vermieden werden, diesen Begleiter auf solche Weise zu verletzen.
Die Macht der Geister soll, anders als die der Götter, durch menschliche Beschwörung (s. Wortmagie) gebannt werden können.
Der Bann soll denen gelingen, die an einem Sonntag nachts zwischen elf und zwölf Uhr geboren sind (KUHN u. SCHWARTZ, A. 137).
Geisterbannende Wirkung wird auch dem Brot zugeschrieben. In der Chemnitzer Rockenphilosophie heißt es: wer beim schatzgraben brot mit sich trägt, den können die gespenster nicht verstören. (GRIMM, A. 218)
Es heißt, wer eines montags drei stunden nach sonnenaufgang zur zeit der sommernachtgleiche geboren ist, kann mit geistern umgehen. (GRIMM, A. 810) Die Gabe soll sich auch erlernen lassen, ebenso die des zweiten Gesichts: einem der geister und vorgeschichten sieht, schaue man über die linke Schulter, so kann man es auch. (ebd., A. 993) Es heißt auch: wer unter der frühpredigt des ersten weihnachtstages geboren wird, kann geister sehen. (GRIMM, A. 880)
Wer keinen Spuk sehen mag, der muß besonders nicht nach Sonnenuntergang ausgehen, denn sobald die Sonne hinunter ist, geht die Macht der Geister an. (aus Prenden bei Bernau, KUHN u. SCHWARTZ, C. 434)
HARTMANN mahnt: Eine der größten Geistesgaben besteht darin, zwischen den Geistern unterscheiden zu können. Wer diese Kraft nicht besitzt und sich Einflüssen hingibt, die er nicht kennt, schwebt in großer Gefahr. Wer sich der Geisterwelt nähern und mit ihr verkehren will, der sollte ein reines Herz haben (...). Er sollte durch sein höheres Selbstbewußtsein einen Kreis um sich bilden, in welchen kein unreiner Gedanke eindringen kann. (Seelenbräute und Vampirismus, S. 11f.)
Um sich vor den bösen Geistern zu schützen (...) herrscht in katholischen Gegenden die Sitte, an gewissen Tagen der zwölf Nächte Zimmer und Ställe mit Weihwasser zu besprengen und mit Weihrauch zu durchräuchern. (Magisch-sympathetischer Hausschatz, Anm. S. 141)
Weiße Geister stammen von Menschen, die vor ihrem Tode Geld vergraben haben und zwischen Himmel und Erde schweben müssen — sagte man in Pforzheim. (GRIMM, A. 588)