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| Rechtspflege - Folter | |
Eine Vorrichtung bzw. Methode des Folterns.
Beim Aufziehen wurden die Arme des Gefangenen hinter dem Rücken gebunden und mit einem Seil verknüpft, welches über einen Haken an der Decke, vielleicht sogar über einen Flaschenzug, zu einem Haken oder Kurbel führte, mit deren Hilfe das Seil gestrafft und der Delinquent auf diese Weise emporgezogen wurde.
Dadurch wurden die Arme schmerzhaft hochgerissen, die Schultergelenke nach hinten gedreht und der Brustkopf gequetscht, so daß die Gelenke auskugelten und zum Schmerz noch die Atemnot kam. So hängend hatte der Gefangene sein Geständnis zu ächzen.
Nach einigen Minuten derartiger Tortur wurde der Gefolterte wieder herabgelassen. Sollte ihm zusätzlicher Schmerz zugefügt werden, so geschah dieses ruckartig. Noch stärkere Qualen ließen sich erreichen, indem man den Unglücklich nur bis knapp über den Boden herabsausen ließ, was schwere Verletzungen am Schulterapparat zur Folge hatte.
Das Aufziehen, bei Bedarf wurde es mehrfach wiederholt, konnte durch angelegte Daumenschrauben oder an die Füße gehängte Gewichte noch weiter intensiviert werden. Zusätzliche Qualverstärkung erreichte der Folterer durch das Sengen der Achseln mit Fackeln.
Das Aufziehen in der einfachen Form gehörte zu den milderen Formen der Folter.