| Menschliche Wohnung | ||
Das Haus als dauernder Aufenthaltsort des Menschen ist ebenso unbeweglich wie teuer. Daher bedarf es schon vor dem Bau einiger Überlegungen, der Einzug will mit Sorgfalt vorgenommen sein und auch später hält der Aberglaube zahlreiche Mittel zu seiner Pflege bereit.
Gesonderte Artikel gibt es zu den Themen Hausbau, Bauopfer, Einzug, Hausgeister, Besuch und Gastfreundschaft.
Ein Zauberspruch zur Bannung nächtlicher Gefahr für Haus und Hof ist aus Stendal überrliefert: Du böser küpfig HVASHVSZ ich verbiete dir alle Haus und Hof, alle Thüren und Angeln, alle Wasser, Vieh und Winde, alle Brünnlein, daß du so lange sollst stehen bis kommt der helle Tag. (KUHN u. SCHWARTZ, C. 459)
Auf das Dach des Hauses geworfen soll die Klette böse Menschen fernhalten (WEHR, 146).
Am Detlaustag (31. März) soll man das Haus reinigen, damit kein Ungeziefer kommt. (BÄCHTOLD-STÄUBLI, II, 189)
Zum Schutz des Hauses soll man die Ecken des Hauses dreimal anspucken. Ein am 13. September in die Hauswand geschlagener Nagel soll Unheil bannen. Dieser Brauch war schon im antiken Rom bekannt (MALA, 59).
Um das Haus vor dem Einschlag des Blitzes zu schützen, wurden in Süddeutschland und Teilen Österreichs Gebinde aus Johanniskraut an die Fenster gehängt oder auf das Hausdach geworfen.
Unter der Türschwelle vergräbt man bannende Zeichen, um die magischen Kräfte böswilliger Besucher zu hemmen (MALA, 58).
Zum magischen Schutz von Haus und Hof soll sich von den Runen besonders Othala eignen. (GARDENSTONE, 69)
Lichtmeß (2. Februar) ist Ziehtag des Gesindes, man praktiziert dann Riten zum Schutz von Haus und Hof und man erfleht den Segen der höheren Mächte. (LECOUTEUX, 221)