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   Rechtspflege
 

Rügebrauchtum

Ein Volksbrauchtum, bei dem Zustände oder bestimmte Personen und besonders die Obrigkeiten getadelt werden. Gerügt wird anläßlich bestimmter Zeiten im Jahr oder zu bestimmten Anlässen, öffentlich und vielfach in spaßig-derber Form.

Ein Beispiel für Rügebrauchtum sind die Büttenreden zu Fastnacht oder Bräuche wie das Haberfeldtreiben oder der Schandmaien. Anlaß für das Rügebrauchtum ist auch die Hochzeit („wenn einer etwas einzuwenden hat, damnn sage er es jetzt oder schweige für immer”)