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 Rechtswesen
 
 

Spießen

Eine besonders grausame Strafe.

Beim Spießen wurde dem Verurteilten ein angespitztes Holz in den After eingeführt und — im Extremfalle — bis zum Schlund vorgetrieben. Gelegentlich habe man den eingetriebene Pfahl dann in die Erde gesteckt und den Delinquenten daran verrecken lassen. Oder man ließ das Opfer in solcher Tortur bis zum schließlichen Ende umherkriechen.

Da eine solche bestialische Strafe geeignet war, beim schaulistigen Publikum Mitleid zu erregen und möglicherweise den Wut des Volkes vom Hinzurichtenden weg auf die Obrigkeit zu lenken vermochte, kam das Spießen nur selten zur Anwendung. Vgl. das Schicksal des Paulus Pappenheimer, KUNZE, 384f.