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| Rechtspflege - Folter | |
Eine Vorrichtung zum Zwecke des Folterns.
Der Gefangene wurde dabei auf einen speziellen Tisch (die Streckbank oder Leiter) gelegt, die Füße wurden gefesselt und die Arme über dem Kopf gebunden. Die Fesseln wurden am Fuß- oder Kopfende an einem Haken fixiert, am anderen Ende an einem Seil, das über eine Kurbel geführt war oder auf ähnliche Weise in der Länge flexibel gehalten wurde.
Dann begannen der Foltermeister und seine Helfer, das Seil durch Drehen der Kurbel oder Verdrillen des Stricks mittels eines Knebels zu verkürzen und dergestalt den Gefolterten zu dehnen, bis die Gelenke auskugelten und seine Muskeln rissen.
Diese Art der Folter konnte noch verfeinert werden, indem der Gefangene durch zusätzliche Seile an seine Unterlage fixiert wurde, welche sich jeweils einzeln verkürzen ließen und so, ähnlich einer Aderpresse, an verschiedensten Stellen des Körpers Druck ausgeübt werden konnte.
So schrecklich die Leiter auch war, galt sie doch als milde Form der Folter und wurde in einem relativ frühen Stadium des Verhörs angewendet.