| Künste und Gewerke - Rechtswesen | ||
Der Henker (oder Scharfrichter, Büttel) ist ein Dienstleister, der in öffentlichem Auftrag als Folge eines gerichtlichen Urteils einen Menschen vom Leben zum Tode befördert.
Wegen seiner unerfreulichen Arbeit war der Henker samt Familie ein Außenseiter am Rande der Gesellschaft, mit dem man den Umgang auch außerdienstlich tunlichst vermied. Das Scharfrichteramt gehörte zu den sog. unehrlichen Berufen.
Bei der Hinrichtung tritt der Henker maskiert auf. Dieses verdeutlicht zum einen den Umstand, daß nicht er als Individuum für den Tod des Delinquenten verantwortlich ist, sondern die Allgemeinheit. Zum anderen schützt die schwarze Henkersmaske den Scharfrichter vor einer Verfluchung und wehrt Dämonen ab, die vom Opfer auf ihn übergehen könnten.
Traurige Bedeutung hat die Henkerschaft immer, besonders trüb war ihre Rolle zum Beispiel im Rahmen der Ketzer- und Hexenverfolgungen. Hier war es Aufgabe des Henkers, die nach der Folter vom Inquisitionsgericht für schuldig befundenen und der weltlichen Macht überantworteten bestimmungsgemäß hinzurichten.
Wegen Hexerei Abgeurteilten richtete der Henker in aller Regel einen Scheiterhaufen aus Stroh und Holz. In der Mitte aufgerichtet stand ein Pfahl, an dem die unglücklichen, lebendig oder bereits an der Folter gestorben, verbrannt wurden. Es gab auch Strohhütten, indem der Verurteilte verbrannte.
Hergebrachte Hinrichtungsmethoden durch den einzelnen Henker sind Erschießen, Köpfen (durch Schwert oder vorbereitete Apparatur, z. B. der Guillotine), Erhängen, Kreuzigung, oder Rädern.
Moderne Methoden sind Giftinjektion, Elektroschock oder Vergasung. Die Menschheit erwies sich auf diesem Gebiet ähnlich erfinderisch wie bei Kriegführung und Folter.
Neben dem einzelnen Henker gibt es auch die Hinrichtung durch ein Kollektiv, etwa bei standrechtlicher Erschießung oder bei der noch heute praktizierten, biblisch überlieferten Steinigung (z. B. des Stephanus, Apostelgeschichte 7,54-8,1).
Ähnlich ist der außergerichtliche Mord durch einen Lynchmob.
Gehenkte und ihre Richtstätte sind wie der Henker selbst von einer Aura des Grauens umgeben.
Wer es wagte, sich zum Galgen zu begegeben und dort zu graben, konnte dort Alraunwurzeln finden, die aus Blut und Sperma des Gehängten entsprossen.
Auch der Galgenstrick, das Holz des Galgens oder Teile von der Kleidung des Gehängten bzw. von ihm selbst waren (sind?) für allerlei magische Praxis begehrte Zutaten (siehe Main de la gloire, Totenkopf).
Aus der Furcht heraus, die Seele des Hingerichteten könne ihre Richter heimsuchen, begrub man ihre Körper außerhalb des Friedhofes bevorzugt auf dem Schindanger oder an Kreuzwegen.
Oder man ließ die Gehängten im Wind zwischen Himmel und Erde baumeln, bis Krähen und Raben ihr Fleisch weggefressen und Hunde ihre Gebeine fortgeschleppt hatten, damit seine Anwesenheit nicht weiter den Frieden der Götter und den der Menschen störe.
Auf solche altgermanische Rechtsauffassung soll die Redewendung zurückgehen, daß etwas völlig in der Luft hänge (KRÜGER-LORENZEN, 1980).
wenn der gehangne abgeschnitten wird, muß man ihm eine ohrfeige geben, sonst kehrt er wieder. (GRIMM, Dt. Mythol. III., A. 1033, S. 473)
Den zum Tode Verurteilten steht Dismas der Schächer bei, einer der beiden Mörder, die mit Jesus gekreuzigt wurden.
Dem Räuber, dem Köpfen oder Erhängen droht, soll der Chrysopras die Befreiung ermöglichen, sobald er den Edelstein in den Mund nimmt (VOLMER, n. Edelsteine in der Medizin 1967, S. 44).