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| Künste und Gewerke | |
-- der Artikel ist in gemächlicher Sammlung, wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen --
In Sumer war der Sonnengott Utu Wahrer des Rechts und Richtergott, der tagsüber die Welt der Lebenden, nachts die Unterwelt beleuchtet und alles sieht.
Als ältester verschriftlichter Gesetzestext gilt das Gesetzbuch des Babyloniers Hammurabi.
Den Ägyptern brachte Thoth die Gesetze. Göttin des Gerichtswesens war die Maat, deren Feder beim Totengericht gegen das Herz des Verstorbenen gewogen wurde.
Die nordischen Asen hielten täglich an einer der Wurzeln des Weltenbaums Yggdrasil Gericht (Edda, Grimnirlied, 27).
Gott der Gerechtigkeit ist der Balder (BELLINGER, 70), des Gerichts Tyr oder Ziu.
Ein streitschlichtender Gott ist Balders Sohn Forseti, der in seinem Saal Glastheim wohnt (Grimnirlied, 15) und alle, die sich in Rechtstreitigkeiten an ihn wenden, gehen verglichen nach Hause. Das ist der beste Richterstuhl für Götter und Menschen (Gylfaginning, 32).
Die Germanen nannten ihre Versammlungen, bei denen auch Recht gesprochen wurde, Thing.
Der Gott Tyr, der dem Thing vorstand, hatte einen Speer als Symbol seiner göttlichen Rechtsprechung (BELLINGER, 484).
Göttin der Gerechtigkeit und der Wahrheit und Beschützerin der Angeklagten ist nach der Edda die Asin Syn (GRIMM, 257).
Nach antiker griechisch-römischer Mythologie war es die Göttin Demeter, die den Menschen Gesetze gab (OVID, Metamorphosen V.341f.). Man nannte sie darum auch Thesmophora (lat. Legifera, die Gesetzgebende), unter diesem Namen hatte sie in Megara ein Heiligtum. (PAUSANIAS, Attica 42)
Als großer Schlichter galt Dionysos.
Das alte germanische Recht verlangte, daß jedem Prozeß eine private Anklage vorauszugehen hatte. Der Anklage hatte seine Beschuldigung zu beweisen und für die Kosten des Prozesses bürgen. Das Mittelalter brachte die Wendung zum römischen Recht, das für bestimmte Delikte auch öffentliche (staatliche) Anklage einforderte.
Die erste Universität Europas, in der die Juristerei gelehrt wurde, war Bologna, wo sie seit dem zwölften Jahrhundert Lehrfach war — als erste aller weltlichen Wissenschaften.
Studiert werden noch heute die Rechte, nicht das Recht. Das beruht auf dem Umstand, daß es im christlichen Mittelalter zwei Rechte gab: das kirchliche Recht und das weltliche Recht.
Christlicher Schutzpatron der Juristen ist Fidelis von Sigmaringen.
Die Richter behütet Brictius von Tours, das Märtyrerehepaar Chrysanthus und Daria, Ivo Hélory und Nikolaus von Myra.
Den Anwälten stehen Ivo Hélory, Katharina von Alexandria, Lucia und Nikolaus von Myra bei.
Schutzpatrone der Notare sind die Evangelisten Markus, Lukas und Johannes, außerdem Clothilde, Fiacrius, Ivo (Yves) Hélory, Katharina von Alexandria, Lucia und Nikolaus von Myra.
Bei Gerichtsangelegenheiten allgemein wird Fidelis von Sigmaringen um Hilfe gebeten.
Speziell von Gelehrten des Kirchenrechts wird Raimund von Peñafort angerufen.
Zwölf Richter, welche einmal bei westfälisch Minden einen Stück Boden einem Kläger zu unrecht zugesprochen hatten, wurden bis zum Knie von der Erde verschluckt. (GRIMM, 101)
Während der Hexenverfolgungen übten Hexenriecher ihre spezielle Art der Rechtspflege, indem sie zum Beispiel mit der Nadelprobe unempfindliche Stellen (Hexenmale) am Körper der Verdächtigten auszumachen versuchten (PICKERING, 218f.).
Im altertümlichen Gerichtsverfahren galt das Gottesurteil oder Ordal als sicheres Beweismittel. Der Angeklagte wurde dazu höchster Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt (Feuer-, Wasserprobe, Zweikampf), überlebte er unversehrt, so hatte Gott zu dessen Gunsten eingegriffen und seine Unschuld erwiesen.
Des Mordes Beschuldigte führte man zur aufgebahrten Leiche. Fing diese in Gegenwart des Angeklagten erneut an zu bluten, so war der Täter durch diese Bahrprobe erkannt.
Ein Zauber für die, welche vor Gericht müssen, geht wie folgt
Beim Überschreiten der Schwelle mit dem rechten Fuß soll man heimlich die Verse vor sich hin sprechen:
Ich trete aus dem Haus,
Da man trägt drei tote Männer heraus;
Der erste hat keinen Kopf,
Der zweite hat kein Herz,
Der dritte hat keine Zunge.
Daß meine Widersacher alle verstummen wie die Mauer, das helfe mir Gott Vater, Gott Sohn und der heilige Geist. (Magisch-sympathetischer Hausschatz. In: Das sechste und siebente Buch Mosis, 148)
Ein Aberglaube aus dem Württembergischen besagt: wer mit rechtem fuss zuerst in die gerichtsstube tritt, gewinnt. (GRIMM, A. 671)
Empfohlen wird auch, Schöllkraut zusammen mit dem Herzen eines Maulwurfs mit sich zu führen. Diese Mischung soll bei Rechtsstreitigkeiten zum Sieg verhelfen.
Ebenso soll der Hämatit seinen Besitzer zum Sieg in jedem Prozeß verhelfen, so jedenfalls die Behauptung des weisen Zachalis von Babylon (Edelsteine in der Medizin, 30).
Als allgemein günstig für für alle Gerichts- und Vertragssachen gilt der Dienstag. (Praktika des täglichen Lebens, 333)
Zum Schwur siehe den Artikel Eid und Meineid.
In Sammlung sind Artikel zur Todesstrafe.