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| Kampf / Rechtspflege | |
-- Artikel in sammelnder Vorbereitung --
In der Gerichtsbarkeit diente der Zweikampf der Rechtsfindung. Indem die Kontrahenten im Rechtsstreit aufeinander antreten sei es der Gottheit überlassen, dem Richtigen Glück im Kampf zu spenden.
In griechischer Frühzeit diente der Zweikampf zur Vermeidung der Schlacht. Die Athener lagen einst mit den Böotiern in Streit, es drohte offene Schlacht. Diese zu vermeiden schlug Xanthos, der König Böotiens, vor, der Athenerkönig Thymoites solle mit ihm einen Zweikampf ausfechten. Thymoites verweigerte den Kampf, womit er seine Königswürde abgab. Die erwarb Melanthos, indem er als Stellvertreter des Atheners im Zweikampf den Xanthos tötete.
Nach J. SPANUTH war solcher Zweikampf um die Herrschaft über ein Gebiet bei den von ihm als Nordmeervölker identifizierten Herakliden, zu denen auch Xanthos gehörte, üblich. Diese hätten auch den Tegeaten einen Zweikampf um Arkadien vorgeschlagen und auch der biblische Bericht vom Zweikampf des David gegen den Philister Goliath sei mit dieser nur den Germanen eigentümlichen Sitte zu erklären (die Nordmeervölker sind nach J. SPANUTH Germanen, die nach dem Untergang von Atlantis ihren Lebensraum in der Nordsee verloren hätten, Die Atlanter, 299f.).
Von einem Zweikampf zwischen Aeneas und Turnus, welcher Aeneas die Herrschaft über die italischen Völkern einbringt, erzählt die Aeneis des VERGIL. (XII. Buch).
Im Zweikampf überwand König Gunthram, der Stiefsohn der Radegunde, welche Schwiegertochter des Frankenkönigs Chlodwig war, im Jahre 578 seinen Gegner. Dabei soll ihn die magische Hilfe des von Gunthram angerufenen St. Martin gestärkt haben. (BORST, 292)
Ein Zweikampf stellt in der Rolandssage die Schuld des Verräters Ganelon fest, indem dessen Vertreter, sein Neffe Pinable, dem Gottfried von Anjou unterlag, womit das Gottesurteil verkündet war.