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 Rechtspflege
 
 

Gottesurteil

(Ordal) Ein juristisches Verfahren, bei dem die Urteilsfindung der höheren Macht überlassen wird.

Ehedem wurden Verdächtige zur Klärung ihrer Schuld Prüfungen unterzogen, die normalerweise nur schwerlich unversehrt bestanden werden konnten. Dem liegt die Annahme zugrunde, Gott würde nicht zulassen, daß einem Unschuldigen Leid widerfahre und er würde persönlich dessen Unversehrtheit bewirken.

Das Gottesurteil, es entstammte altem germanischem Recht, fand in Europa bis ins Mittelalter hinein Anwendung, wenngleich die Kirche dagegen wetterte, denn die erkannte in der Praxis einen Mißbrauch Gottes.

Bei der Feuerprobe wurde zur Ermittlung der Schuld durch Gottesurteil dem Probanden flüssiges Blei über die Hände gegossen oder er mußte ein glühendes Eisen tragen. Als unschuldig galt, wessen Hände dabei unverletzt blieben bzw. dessen Wunden überraschend schnell heilten.
Von daher rühren auch die Redewendungen „für jemanden die Hand ins Feuer legen” und „durchs Feuer gehen”, wenn man für jemanden einsteht (KRÜGER-LORENZEN, 92).

Auch der Pflug war im Gottesurteil bedeutsam. Die Kaiserin Kunigunde stand unter dem Verdacht des Ehebruchs. Daß sie unverletzt über glühende Pflugscharen schreiten konnte, bewies ihrem Gemahl Heinrich II. Kunigundes Unschuld (BIEDERMANN, Lex. d. Symbole, 339).

Ähnlich der Feuerprobe ist der „Kesselfang”, bei dem ein Stein aus siedendem Wasser geholt werden mußte.

Besonders bei Hexenjagden war das Schwemmen (Wasserprobe) gängiges Mittel der Wahrheitsfindung. Die vermeintliche Hexe wurde mit Stricken gebunden und ins Wasser geworfen, blieb sie an der Oberfläche, so verweigerte offenbar das „reine Element” ihr den Einlaß und sie war schuldig. Ertrank sie, so durfte das Justizopfer immerhin auf ein christliches Begräbnis hoffen.

Nicht nur im Strafprozeß, auch in zivilgerichtlichen Streitigkeiten verließ man sich auf das Urteil höherer Mächte.
Man ließ die Kontrahenten im Zweikampf gegeneinander antreten, wer obsiegte, dem hatte Gott den Sieg gegeben und er gewann den Prozeß.