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 Hexerei
 
 

Anna Göldin

Hasler: Anna Göldin.
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Anna Göldin kam Mitte des 18. Jahrhunderts in der Schweiz in armen Verhältnissen zur Welt und wurde den Gegebenheiten ihrer Zeit entsprechend Dienstbotin. Durchweg galt sie bei ihren Herrschaften als tüchtige Wirtschafterin, wenngleich der Umstand, daß Anna Göldin lesen konnte mit Argwohn betrachtet wurde.

Mehrmals mußte Anna Göldin die Stelle wechseln, ehe sie zu den Tschudis in Glarau kam und Magd eines angesehen Arztes und Glarauer Bürgers wurde.

Die zweite Tochter der Tschudis, Anna Marie, fing allerdings alsbald nach Dientsantritt der Magd an, Nadeln zu spucken, dazu wurde ihr Bein gichtbrüchig. Man verdächtigte die Anna Göldin als Urheberin solcher mutmaßlicher Hexerei, stand diese doch in ohnehin zwielichtigem Rufe, denn ihr hing ein alter Vorwurf an, sie habe vor Jahren ihr Kind getötet.

Man strengte eine langwierige Untersuchung an, ließ Anna Göldin in Ketten legen und foltern. Als man von ihr verlangt, sie solle das von ihr angeblich behexte Kind heilen, gelingt der Dienstmagd dieses tatsächlich, was ihr selbst allerdings wenig nützte, denn nun galt ihre Hexenmacht erst recht als erwiesen an. Am 18. Juni 1782 starb Anna Göldin durch das Schwert des Scharfrichters.

 

Eveline Hasler setzte Anna Göldin („Anna Göldin. Letzte Hexe”. Zürich, 1982) ein literarisches Denkmal, auf dem im Wesentlichen auch vorliegender Artikel beruht. Der Roman diente als Vorlage einer Verfilmung („Anna Göldin”, Buch und Regie: Gertrud Pinkus).

 

Im September 2008 wurde Anna Göldi — 226 Jahre nach ihrer Hinrichtung — vom Parlament des Kantons Glarus offiziell rehabilitiert. Die Frau sei Opfer eines Justizmordes geworden, das Verfahren nicht rechtmäßig gewesen und sein Ausgang ein gravierendes Fehlurteil.