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| Hexerei | |
Eine Methode, eine Hexe zu erkennen, war zur Zeit der Hexenverfolgungen die Nadelprobe. Dabei wurde die als Hexe beschuldigte Person entkleidet und nach verdächtigen Stellen untersucht. Solche Stellen waren beispielsweise Muttermale, Sommersprossen, Warzen, Leberflecken und sonstige Auffälligkeiten der Haut, welche nach damaliger Ansicht typische Hexenmale seien. In diese stach der Hexenriecher mit einer Nadel blutete die Wunde nicht und verspürte das Opfer dabei keinen Schmerz, so war es als Hexe überführt.
Leider nützte eine Nadelprobe allein den Angeklagten wenig — in der Bernsteinhexe ist geschildert, wie der Angeklagten Maria Schweidler unterstellt wird, ihr Muttermal sei ein Hexenmal. Als man eine Nadel einsticht und das Blut schmerzhaft hervortritt, weiß man zwar, daß hier kein Hexenmal vorliegt, doch findet sich im Auge der Unglücklichen ein Gerstenkorn, was ihr als untrügliches Zeichen verbotener Machenschaften ausgelegt wird (MEINHOLD, 188-190).
Die Nadelprobe wurde zu einer regelrechten Wissenschaft, bei der speziell entwickelte Nadeln, Ahlen und Lanzetten in die Körper der Verdächtigten getrieben wurden; hauptberufliche Hexenriecher zogen im Lande umher und übten dieses Gewerbe gegen Gebühr aus — beispielsweise wurde 1649 ein Fachmann auf diesem Gebiet nach Newcastle upon Tyne (Schottland) gerufen, wo er dreißig Menschen auf geschilderte Weise untersuchte. Daß der Mann seine Entlohnung nach Zahl überführter Hexen bekam — pro Kopf 20 Schillinge — führte naturgemäß zu einer besonders hohen Trefferquote nebst nachfolgendem Todesurteil (PICKERING, 218f.).
Naturgemäß wurde dabei betrogen und gemogelt und es kamen spezielle Nadeln zum Einsatz, die ähnlich einem Theaterschwert über eine einziehbare Klinge verfügten.