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| Hexerei | |
(1591 bis 1635) Ein deutscher Jesuit, welcher seinerzeit gegen den Hexenwahn Einspruch erhob.
Friedrich von Spee war Jesuitenpater, studiert am Jesuitenkolleg zu Köln, und lehrte seit 1627 als Professor für Moraltheologie.
Seine Zeugenschaft bei mehreren Hexenprozessen in Würzburg, wo er als Beichtvater der Angeklagten wirkte, ließ ihn an der Teufelsbuhlschaft der meisten Angeklagten zweifeln (er soll darüber graue Haare bekommen haben). Zwar blieb Spee bei der üblichen Ansicht, daß es tatsächlich die Möglichkeit gebe, Mitmenschen per maleficium Schaden zuzufügen, doch bezweifelte er, daß die Mehrzahl der Angeklagten das tatsächlich unternommen hätten.
1631 veröffentlichte von Spee sein Buch Cautio Criminalis, in dem er die Folter ebenso beklagte wie die teils völlig abstrusen Anklagepunkte. Seines Erachtens beruhten die meisten Anklagen auf Neid und Dummheit und die angeblichen Straftaten seien nichts als abergläubischer Unfug, keinesfalls aber Ausfluß eines das christliche Abendland bedrohenden diabolischen Kultes. Die hohe Zahl der Anklagen sei allein dem Aberglauben zuzuschreiben.
Spees vernünftige Sichtweise stieß bei der seinerzeitigen Obrigkeit auf Kritik und man "lobte ihn hinweg", indem man ihm die Sorge für die Pestkranken Triers anvertraute. Darüber steckte er sich selbst an und Spee starb an der Pest, sein Werk überlebte aber und soll — in sechzehn Sprachen übersetzt — manchen potentiellen Hexenverfolger zur Vernunft gebracht haben.