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 Hexerei
 
 

Hexenhammer

(lat. Malleus Maleficarum) Ein von den Dominikanern Henricus Institoris (o. Heinrich Institoris, eigtl. Heinrich Krämer, um 1403 bis 1505) und Jakob Sprenger (um 1436 bis 1495) veröffentlichtes, erstmals 1487 in Straßburg erschienenes Werk, das sich mit dem Wirken der Hexen befaßte und eine Anleitung zur Durchführung des Hexenprozesses sowie dessen Rechtfertigung lieferte.

Anlaß für die Schrift mag die 1484 von Papst Innozenz VIII. veröffentlichte Bulle Summis desiderantes affectibus gewesen sein, welche Institoris und Sprenger namentlich erwähnt und die dem „Hexenhammer” als Vorwort vorangestellt ist.

Als Haupt- wenn nicht gar Alleinautor der Schrift gilt Institoris, der seit 1479 Inquisitor für Oberdeutschland war. Den Namen seines angesehenen Ordensbruders Jakob Sprenger, seinerzeit Universitätsprofessor zu Köln, soll er nur wegen dessen hohen Ansehens als Hauptverfasser genannt haben, um seinem Werk mehr Nachdruck zu verleihen. (DAXELMÜLLER, 188)

Beide Autoren sollen selbst keine unbescholtenen Bürger gewesen sein. Es werden ihnen Unterschlagung und Urkundenfälschung nachgesagt. (RUST, 73)

In den ersten Jahrzehnten nach seinem Erscheinen stieß der Hexenhammer nur auf mäßiges Interesse. Als aber zu Ausgang des Mittelalters die Unsicherheit der Menschen zunahm und in der Folge der Hexenwahn grassierte, wurde das Buch zum Schlager (1520 erschien bereits die dreizehnte Auflage) und entfaltete furchtbare Wirkung. Denn die darin enthaltenen detaillierten Anleitungen zur Aufspürung von Hexen ließen praktisch jeden zu einem potentiellen Angeklagten werden, die Durchführung des Verhörs („peinliche Befragung”, also Folter, war obligatorisch) machten eine Verurteilung so gut wie sicher, ebenso, daß die Beklagten weitere „Mittäter” benannten.

Die Lektüre dieses Buches ist zur Ausleuchtung der Untiefen menschlichen Geistes sehr zu empfehlen, man sollte aber ein „dickes Fell” mitbringen.

Der Hexenhammer erlebte zahlreiche Auflagen. Auch bekannte Dämonologen wie Peter Binsfeld gaben ihn neu heraus.