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| Geistwesen | |
Ein Geistwesen, das sich auf den Rücken von Menschen oder Tieren festklammert und zur unerträglichen Last werden kann.
Nach einer von KUHN u. SCHWARTZ überlieferten Sage gehen die Geister von Verbrechern am Ort ihrer Schandtat um. Wenn ein Geisterbanner den Geist bannt, in seinen Sack steckt und an einen anderen Ort verbringt, wird der Geist an dieser Stelle noch unruhiger sein, als an seinem vorherigen Ort, da er sich dorthin zurücksehnt. Sowie jemand des Weges kommt, hockt der Geist ihm rücklings auf und läßt sich von dem Wanderer tragen, hoffend, er werde so an seinen alten Ort getragen. Die Last muß der Wandersmann schleppen, bis er endlich den vom Geisterbanner abgesteckten Bereich verlassen hat und der Aufhocker abfällt (Norddt. Sagen, Märchen u. Gebräuche, A. 137).
In einem Aberglauben aus Pforzheim heißt es: ruft man dem feurigen mann: ,Steuble, Steuble mach dich leicht, auf daß du bald bei mir seist!’ so kommt der irwisch, und man muß ihn hockeln. betet man, so naht er, flucht man, so flieht er. (GRIMM, A. 611)
Von einer Nonne genannten Aufhockerin, welche in Kendenich nahe Köln ihr Wesen trieb, erzählt eine Grimm’sche Sage (Nachtgeist zu Kendenich, Dt. Sagen Nr. 79)