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Rheum palmatum
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Zu Heilzwecken wird im April der Wurzelstock gesammelt, der zu Aufguß Extrakt, Pulver, Sirup, wässriger Tinktur und Weintinktur verarbeitet wird. Solche Verordnung empfiehlt die Kräutermedizin bei Krankheiten von Leber, Galle, Magen und Nerv, außerdem zum Abführen (SCHINDLMAYER, 353).
Nur die Stiele des Rhabarbers sind eßbar, die Blätter sind giftig: Das Reichsgesundheitsamt warnte 1941 vor dem Genuß von Spinat aus Rhabarberblättern, der unter Umständen tödliche Folgen haben kann. (SCHRÖDTER, 189)