| Essen und Trinken | ||
-- Artikel im Ofen --
Die Kunst, aus einem Teig ein Nahrungsmittel zu bereiten.
Ist einer im Hause gestorben, so darf man an dem Tage nicht backen. (aus Rauen, KUHN u. SCHWARTZ, 296)
In den Zwölften dürfen weder Backgeräth noch Holz vor dem Backofen liegen bleiben. (aus Wredenhagen in Mecklenburg, KUHN u. SCHWARTZ, 158)
In Bergkirchen warnte man: Wenn man in den Zwölften Mist austrägt oder bäckt, so wird das Brot schimmelig. (KUHN u. SCHWARTZ, C. 171)
Siehe (mancher Teig ist allerdings erst am aufgehen): Brezel, Brot, Pfannkuchen, Spekulatius
In Schleswig-Holstein galt der Sonnabend als Backtag. (BÄCHTHOLD-STÄUBLI, I,771)
Schutzpatron der Bäcker ist der Heilige Autbertus.
Gegen Mitesser bei Kindern empfahl man in Litauen, das Kind in einen vom Backen noch stark erwärmten Backofen zu stecken. (FRISCHBIER, 79)
Die Verwendung von Butter zum Backen während der Fastenzeiten war im 15. Jahrhundert verboten. 1490 gestattete Papst Innozenz VIII. den Bäckern dieses gegen Zahlung eines Geldbetrags, 1550 wurde das Butterverbot von Papst Julius III. abgeschafft.