| Symbole | ||
Wappen sind Zeichen, die zur Repräsentation des Trägers dienen, sei zur Kennzeichnung des Eigentums, worunter auch Lehnsverhältnisse fallen oder Kampfzeichen, welche die Krieger auf ihren Schilden führten, damit im Getümmel Freund und Feind erkennbar waren. Anhand des Wappens konnte insbesondere im Gefecht auch seinen Heerführer ausmachen, um dessen Befehle befolgen zu können. Im Vertragswesen dienten die Zeichen den Schriftunkundigen als Ersatz einer namentlichen Unterschrift. So sind demnach Abzeichen von Häuptlingen, was sich darin widerspiegelt, daß ein hergebrachtes Familienwappen seinen Träger häufig dem Adel zuordnet.
Der Adlige hatte Besitztümer, vor allem Grund und Boden mit den Dörfern und Städten darauf. Diesen Besitz kennzeichnete man dadurch, daß im Erkennungszeichen der an den Landesherrn gebundene Stadtgemeinden das Wappen des Herrscherhauses ganz oder in Teilen übernommen wurde.
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Daneben finden sich in städtischen Wappen häufig Bezüge zur Regionalgeschichte (beispielsweise Figuren aus örtlicher Sage) oder zum wirtschaftlichen Gepräge eines Ortes. Städte mit Bezug zur Seefahrt tragen demnach häufig Wasser und Schiffe im Wappen, Bergmannsstädte entsprechende Werkzeuge. Besonders diese übernahm auch das Bürgertum, vornehmlich Handwerksmeister führen Familienwappen mit typischer Gerätschaft.
In jüngerer Zeit scheinen viele Städte ihres Wappens müde zu sein. An seine Stelle treten vielfach moderne Kunstprodukte wie Signets oder Logos. Dafür entdecken immer mehr auch bürgerliche Familien ihren Sinn für Tradition und wählen sich ein Familienwappen.
Mit der Symbolik der Wappen befaßt sich Heraldik (Heroldkunde. Der Herold war im Mittelalter ein Bote und Verkünder), die Lehre vom Wappenwesen. Bestandteile eines Wappens sind die als Heroldstücke bezeichneten Schildteilungen, die Figuren und Tiere auf dem Schild, welche die eigentlichen Wappenzeichen sind, dann sogenanntes Pelzwerk (vergleichbar gekachelten Hintergrundbildern am Computer-Bildschirm) über dem Schild ein Helm mit Helmzier. Fürstliche Wappen erkennt man überdies an Wappenhaltern und Wappenzelt.
Wichtig sind die Farben, für deren unfarbige Darstellung es seit etwa dem 17. Jahrhundert ein Schraffierungsschema gibt.
Wenn in heraldischem Schrifttum ein Wappen beschrieben wird, so betrachtet man es vom vorgestellten Schildträger her. Die linke Seite des Wappens ist also die im Bild rechte und umgekehrt.
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Als Blasonierung bezeichnet man die eine genaue Terminolgie einhaltende Beschreibung des Wappens. Der präzise Ausdruck soll die genaue Identifizierung oder Nachzeichnung eines Wappens auch ohne Abbildung ermöglichen.
Einige dieser Fachbegriffe sind:
Heroldstücke, Schrägbalken und Schild:

von l. n. r.: gespalten, geteilt, halbgespalten und geteilt, schräg geteilt, geviert, Pfahl, Balken (Binde), Deichsel, geschacht, gerautet