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| Zauberei - Wortzauber | |
Das Aussprechen eines möglichen Unbills, beispielsweise einer Feuersbrunst, einer Krankheit oder eines Todesfalls, soll dieses heraufbeschwören.
Eine Sache berufen oder beschreien sei nicht gut, denn sonst kehrten sie sich in’s Gegenteil, meinte man in Berlin. Tut man es doch, dann soll man gleich darauf ausspucken. (KUHN u. SCHWARTZ, 459) Oder man klopft dreimal auf Holz, wie es in Nordeutschland verbreitete Sitte ist.
-- Artikel in sammelnder Vorbereitung --
Beschreien hat zuweilen auch gleiche Bedeutung wie verrufen im Sinne von verhexen:
In der Chemnitzer Rockenphilosophie steht zu lesen: will die mutter wissen, ob ihr kind beschrien ist, so leckige sie an seine stirne: ist es beschrien, so schmeckt die stirn gesalzen, gegen das beschreien räuchere man mit kehricht aus den vier winkeln, mit abschabsel von den vier tischecken, mit neunerlei holz. (n. GRIMM, A. 2)
Ebenso empfahl man: man koche frauenflachs, szysche oder rufkraut, bade den kranken damit und setze das bad unters bett. ist er beschrien, so laufts zusammen, sonst nicht. (GRIMM, A. 4)
Dort heißt es auch: wer an stück von der wäsche verkehrt oder links anzieht, wird nicht beschrien und wer wermut bei sich trägt, kann nicht beschrien werden. (GRIMM, A. 3 u. 234)
Ein Aberglaube aus dem Württembergischen besagt: wer frühlings den kukuk zuerst schreien hört, und unbeschrien in seinem gelde rüttelt, dem geht das geld niemals aus. (GRIMM, A. 668)