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 Zauberei
 
 

Totbeten

(auch Mortbeten) Ein zum Schadenszauber zählendes Verfahren, bei dem durch betendes Hersagen religiöser Texte eines Feindes Tod bewirkt werden soll.

Überliefert ist das Totbeten mit Hilfe bestimmter Psalmen, besonders die sogenannten Fluchpsalmen 91 und 109. (HABIGER-TUCZAY, 85)

Schon Berthold von Regensburg (um 1210 bis 1272) geißelte das von ihm genannte Mortbeten (Totbeten; HABIGER-TUCZAY, 85).

In der Zimmerschen Chronik (hg. 1881 in Freiburg v. BARACK) wird vom Versuch berichtet, eine unliebsame Ehefrau totzubeten:

„Und da ain böß oder unguet Eheweib nit solt geduldet werden, ... so war kein wunder, ob schon der Psalm Deus laudem über ein solliche ungerathene Bestiam gesprochen würde, wie man vor Jaren von den München zu Schonou gesagt, das die alten Churfürsten von Lewenstais Vater (&digger; 1476) mit diesen Psalmen haben zu Todt gebetet.”
(n. HABIGER-TUCZAY, 85)

Dem gleichen verbrecherischen Zweck dient die Zelebrierung des Requiems für noch lebende Menschen. Diese Handlung wurde häufig verboten, woraus sich auf ihre Häufigkeit schließen läßt. Den ältesten Beleg für eine solche Totenmesse lieferte die 17. Synode von Toledo im Jahre 694. (DAXELMÜLLER, 156) Die Messe zur Verkürzung eines Menschenlebens wurde wiederholt 1227 bei der Synode von Trier 1227 verboten. 1589 soll versucht worden sein, König Heinrich III. durch vierzig Messen ums Leben zu bringen. (ebd., 157)

 

=> siehe auch Fluchpsalmen, Fluchtafeln