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 Zauberei
 
 

Pakt mit dem Teufel

(Teufelspakt) Weil nach mittelalterlich-christlicher Vorstellung die Zauberei nur mit Hilfe der Dämonen möglich war, galt die Ansicht, der Zauberer oder die Hexe müsse sich durch einen Rechtsakt förmlich den Feinden Gottes verbinden. Damit war der Tatbestand der Häresie gegeben und die Zaubernden konnten als Ketzer verurteilt werden, einerlei, ob der Beschuldigte seine vom Teufel erhaltene Macht im guten oder im schlechten verwendete.

Die Vorstellung eines solchen Vertrags ist wesentlich älter. Die Antike kannte solche Verträge, in der keltischen Überlieferung ist von Bündnissen mit den Feen der Anderwelt die Rede, schon Adam soll wegen Hungers mit dem Teufel paktiert haben, auch der biblische Prophet Jesaja erwähnt einen solchen Bund:

„Wir haben mit dem Tod einen Bund und mit der Hölle einen Vetrag gemacht; wenn eine Flut dahergeht, wird sie uns nicht treffen; denn wir haben die Lüge zu unserer Zuflucht und Heuchelei zu unserem Schirm gemacht” (Jesaja 28,15.)

Diese Stelle wurde mehrfach als Teufelspakt interpretiert, wenige Verse weiter wird der Pakt durch den Eingriff Gottes aufgelöst.

Üblicherweise war Gegenstand des Teufelspakts, daß der Teufel dem Vertragspartner eine festgesetzte Zeit irdische Reichtümer, Weisheit oder Erfolg in der Liebe versprach, im Gegenzug muß der Mensch der Kirche und dem christlichen Glauben abschwören, nach seinem Tod fiel seine Seele dem Teufel zu.

Dem Interessenten erschien der Teufel aus eigenem antrieb als Versucher oder er wurde von ihm durch Beschwörung herbeigerufen. Dann war der christliche Glaube zu leugnen und der Teufel anzubeten. Das Trinken von Blut, bevorzugt das geopferter Kinder oder die Unterschrift mit eigenem Lebenssaft sowie der Kuß, in der Regel auf das Hinterteil des Teufels, knapp unter Ansatz des Schwanzes, besiegelte den Bund. Bekräftigt wurde das Ganze dadurch, daß der Name des Menschen in ein „Buch des Todes” eingetragen wurde und der Teufel ihn am Kopf kratzte. Durch dieses Kratzen sollte die christliche Taufe aufgehoben werden, vom Teufel erhielten sie dann einen neuen Namen.

Der Pakt mit dem Teufel galt als Grundlage des Hexenwesens und war damit der hauptsächliche Anklagepunkt der Inquisitoren.

Der seinerzeit einflußreiche Dämonologe Peter Binsfeld (um 1506 bis 1603) schrieb zum Teufelspakt:

„Alle Werck der Zauberer haben jhre Krafft vnd Wuerckung
auß dem außtruecklichen oder stillschweigenden Versprechen mit dem laidigen Teuffel
daß der Zauberer allzeit
wann er etwas wuercken oder thun
den Teuffel außtruecklich oder stillschweigend zu huelff anruffe
daß er jhme zu solchem seinem Versprechen verholffen sey.”
Traktat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen. 2. Aufl., München 1592, fol. 4, n. DAXELMÜLLER, 195)

Der berüchtigte französische Adlige Gilles de Rais, geb. 1404, soll sich mit Alchemie beschäftigt und dazu die Hilfe des Priesters Gilles de Sillé von St. Malo in Anspruch genommen haben. Da erfolglos, suchten sie Hilfe beim Teufel und bei einem Zauberer namens Du Memie, der ihnen den Blutkontrakt [mit dem Teufel] anriet. (HABIGER-TUCZAY, 226)

Der berühmteste Teufelspakt ist sicherlich der in Goethes Tragödie beschriebene Pakt zwischen Faust und Mephistopheles.

Aus Pforzheim ist der Rat: „wer einen bund mit dem teufel hat und ihn darum betriegen will, soll sich sieben jahre nicht waschen und nicht kämmen, oder er verlange, der teufel soll ein bäumchen wachsen lassen, das kann er nicht, so ist man ihn los.” (GRIMM, A. 626)

Auf einen Pakt mit dem Teufel sollen die Wundertaten der Ketzer von Besançon zurückzuführen sein.