| Christentum | ||
(gr. das der Gottheit Geweihte; Pl. Anathemata) Im Kirchenrecht eine Form des Ausschlusses aus der kirchlichen Gemeinschaft, ähnlich der Exkommunikation.
Anathema bedeutet die Auslieferung an die Gottesverdammnis — die menschengesteuerte Kirche vermag den dem Anathema überantworteten Sünder nicht mit irdischen Mitteln zu bestrafen, das möge Gott höchstpersönlich tun.
Das Anathema ähnelt auch der weltlichen Strafe der Vogelfreiheit. So, wie der Vogelfreie von jedermann verfolgt werden darf und sein Überleben in Gottes Hand liegt, so entscheidet auch über das Schicksal der vom Anathema belegten Person einzig Gott selbst.