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   Christentum
 

Approbiation

Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter Approbiation die von Vorgesetzten erteilte Ermächtigung zur Ausübung religiöser Tätigkeiten im Namen der Kirche, beispielsweise die Seelsorge, die Veröffentlichung (bzw. kirchliche Anerkennung) theologischer Schriftstücke oder die Pflege eines Kultes zur Verehrung eines Heiligen.

Im weltlichen Sinne meint die Approbiation die Zulassung zu einem akademischen Heilberuf, beispielsweise die Niederlassung als Arzt.