| Christentum | ||
(lat.) Die Ausnahme oder Befreiung von einer Pflicht, beispielsweise von Steuerlasten oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter Exemtion die Freistellung eines Klosters o. ä. aus der normalen kirchlichen Hierarchie durch unmittelbare Unterstellung unter den Papst.