| Christentum | ||
(Brotbrechen, Herrenmahl, Eucharistie [griech. Danksagung]) Diese Kulthandlung vollzieht die Christenheit eingedenk des im Evangelium überlieferten letzten Mahls Jesu Christi im Kreise seiner Jünger (Matthäus 26,26-30, Markus,14,17-26, Lukas 22,14-20, 1. Korinther 11,23-25). Die dabei gereichten Bestandteile des Mahles, Brot und Wein, symbolisieren dabei Leib und Blut Christi.
Die christlichen Konfessionen sind sich in der Bedeutung des Abendmahls in Teilen uneins. Einig ist man sich darüber, daß Brot und Wein Christus selbst repräsentieren, bei dessen Empfang der Gläubige des Christusgeschehens teilhaftig wird.
Unterschiede bestehen in der Frage, ob Christus tatsächlich oder symbolisch beim Abendmahl gegenwärtig sei. Die katholische Lehre feiert das Abendmahl als Meßopfer, bei dem sich Brot und Wein tatsächlich in Leib und Blut Christi verwandeln. Diese Transsubstantationslehre ist seit dem vierten Laterankonzil unter Papst Innozenz III. offizieller Glaubenssatz der katholischen Kirche.
Cyrill von Jerusalem, seit 350 Bischof von Jerusalem und seit 1882 offiziell Kirchenlehrer, verwendete als erster Christ den Begriff der Wandlung.
Dagegen ist nach lutherischer Auffassung Christus zwar gegenwärtig, doch verwandelt sich das Brot nicht wirklich-stofflich in den Leib Christi. Es ist hier keine Wiederholung des Opfertodes Jesu, sondern es wird die Sündenvergebung in den Vordergrund gestellt. Andere (reformierte) Kirchen sehen im Abendmahl eine rein symbolisch-geistliche Handlung, bei der der Heilige Geist den Glaubenden seines Glaubens gewiß macht.
Wegen der Heiligkeit des beim Abendmahl gereichten Brotes und Weines gilt es für unheilsbringend, davon Krümel oder Tropfen zu verschütten, das katholische Abendmahl verzichtet sogar auf die Ausgabe des Weines, da zu leicht etwas von diesem kostbaren Stoff danebengehen könnte.
Im Volksglauben gilt es für ausgemacht, dasß die Teilnahme am Abendmahl gegen Epilepsie hilft, Säuglinge sollen schmerzloser ihre Zähne bekommen. Die gereichte Oblate nicht zu schlucken, sondern unzerkaut zu verwahren gilt als Verfehlung. Wer es dennoch wagt, der kann sich mit ihrer Hilfe eine Freikugel verschaffen, die niemals ihr Ziel verfehlen wird. Auch für verschiedene andere magische Zubereitungen bedarf es einer solchen Zutat, die allgemein auch als Glücksbringer gilt.
Beim Abendmahl lauere die Gefahr, einen bösen Blick zu bekommen: Beim Abendmahl darf man sich nicht umsehen, besonders wenn man zum erstenmale geht, sonst bekömmt man keine guten Augen und versieht junges Vieh, mahnte man in Camern. Überdies dürfe man sich dabei den Mund nicht abwischen. (KUHN u. SCHWARTZ, C. 342)
Wenn die Mädchen am Sonntag zum Abendmahl gegangen sind, so gehen sie Abends nicht gern Flachs brechen, denn wenn sie dabei eine Wunde am Finger bekämen, so würden sie das Abendmahl umsonst genossen haben. (aus Rauen, KUHN u. SCHWARTZ, C. 358)
Eine lustige Begebenheit schildert der Kirchenkritiker Otto v. Corvin vom Abendmahl eines lutherischen Bauern: Der Herr Pastor war ein großer Whistspieler, und durch Zufall war eine weiße runde Whistmarke mit unter die gleichfalls runden Oblaten auf den Hostienteller geraten. ,Nehmet und esset, denn dies ist mein Leib’, sagte der Geistliche und steckte dem Bauern die unglückliche Marke in den Mund. Der Bauer biß herzhaft zu; als er aber das Ding gar nicht klein bekommen konnte, sagte er: ,Wies der Dübel, Herr Paster, ick mut ’nen Knoken derwischt hebben!’ (Pfaffenspiegel, 168f.)
Ein Indianer soll nach dem Abendmahl auf die Frage des Missionars, wieviele Götter es gebe gesagt haben: Keinen, denn du hast ihn mir ja soeben zu essen gegeben! (Pfaffenspiegel, 168)
Eine frevelhafte Vergabe des Abendmahls, zum Beispiel an Tiere, soll schwere Strafe nach sich ziehen. Beispielsweise soll bei Itzehoe im norddeutschen Holstein ein Schloß gestanden haben, welches versank, weil man einer Sau das Abendmahl gereicht hatte. (MÜLLENHOFF Nr. 192, n. HUBRICH-MESSOW, 171)
Abendmahlsbrot, im Kaffee gegessen, soll einen Mann für immer seinem Weibe treu machen. (MÜLLER-BERGSTRÖM i. Handwörterbuch, VIII, 1489)