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   Christentum
 

Diakon

(griech. „Diener”) In der katholische Kirche eine Stufe der Weihung an der Schwelle zum Priesteramt. Der Diakon kann bereits liturgische Funktionen ausüben, etwa die Verkündigung des Evangeliums, die Austeilung der Eucharistie oder die Leitung von Beerdigungen. Heute ist das Diakonenamt auch eigenständig, nicht nur als Vorstufe des Priesteramtes, zu betrachten.

In den evangelischen Kirchen wirkt der Gemeinde-Diakon, ein umrissenes Berufsbild, in christlicher Sozialarbeit, Pflege und Therapie.

Das Amt geht auf die sieben Almosenpfleger zurück, welche von den Aposteln in Jerusalem zur Anleitung der Gemeinde in religiöser und sozialer Hinsicht bestimmten.
Zur Weihe stellten sich Stephanus, Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus vor die betenden Apostel hin, welche ihnen durch Auflegen der Hände das Amt übertrugen (Apostelgeschichte 6,1-7).

 

Archidiakon

Dieser auch Erzdiakon lautende Titel bezeichnete in der frühen Kirche den Vertreter des Bischofs und stand dem Klerus vor. In der Gegenwart ist Archidiakon im allgemeinen nurmehr ein Ehrentitel.

 

Diakonissen

In der frühen christlichen Gemeinde waren die Diakonissen weibliche Diakone (siehe oben).
1836 belebte Theodor Fliedner mit Gründung des ersten Diakonissenhauses in Kaiserswerth das Diakonissenwesen von neuem. Die Diakonissinnen widmen sich der Pflege von Kranken und Schwachen. Statt eines Gehaltes erhalten sie freie Kost und Logis sowie die üblichen Sozialversicherungen.