| Christentum | ||
(auch Ursünde) Weil die ersten Menschen entgegen dem Gebot Gottes vom Baum der Erkenntnis aßen, wissen sie um Gut und Böse. Gott zürnt ihnen und verflucht den Mann zu mühsamer Arbeit, die Frau zu schmerzhafter Geburt, ehe er Adam und Eva aus dem Garten Eden vertreibt.
Dieser Fluch wirkt über die Generationen fort, weshalb der Sündenfall Adams eine angeborene und schuldhafte Sündhaftigkeit des einzelnen Menschen bewirkte und der Mensch somit nach christlicher Anschauung der Erlösung bedarf.
Das Konzil von Trient (1546-63) legte die katholische Lehre fest, daß Adam durch sein Ungehorsam gegenüber dem Gebot Gottes, nicht vom Baum der Erkenntnis zu essen, seine ursprüngliche Heiligkeit und Rechtschaffenheit verloren habe. Darum seien Adams Nachfahren, die Menschheit, zwar nicht von Grund auf verderbt, doch ihr Gemüt sei seit dieser Erbsünde dem Bösen gegenüber anfällig, wenngleich dem Menschen die Wahlfreiheit bleibe, sich des Bösen zu enthalten (n. DÖBLER, 12f.).
Bereits der hl. Augustinus hatte die Lust des Fleisches mit Schuld in Verbindung gebracht und sah im Geschlechtsakt, einerlei ob ehelich vollzogen oder nicht, den Kern der Verderbtheit. Papst Gregor der Gr. (590-604) baute die Lehren Augustins aus und begriff den Geschlechtsakt der Eltern als Keim der Erbsünde, unter dessen Folgen das so entstehende Leben stehe (ebd., 14f.).
Katholischer Lehre gemäß besteht die Erbsünde in einem Mangel heiligmachender Gnade. Durch die Taufe wird dieser Mangel aufgehoben, nicht jedoch die Folgen der Erbsünde. Diese Folgen sind der Tod und sinnliches Begehren.
Nach protestantischer Auffassung, etwa nach LUTHER, CALVIN, abgewandelt auch ZWINGLI, besteht die Erbsünde in allgemeiner Verderbtheit der menschlichen Natur.
Die Anhänger des Pelagius lehnten den Gedanken der Erbsünde ab. Das Konzil von Ephesos verwarf diesen Pelagianismus 418 als Irrlehre.