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   Christentum
 

Inquisition

(lat. „Untersuchung”) Das geistliche Gericht der katholischen Kirche zur Bekämpfung der Häresie (Ketzerei, Abweichen vom Glauben).

Im 12. Jahrhundert sah die römische Kirche in den Katharern und Waldensern eine so große Gefahr, daß man sie in Kreuzzügen vernichtete. In dieser Zeit entstanden, besonders gefördert durch den später heiliggesprochenen Dominikus, religiöse Gerichte, die ketzerische Gedanken aufspürte und sie bestrafte. 1232 wurde die Inquisition durch Papst Gregor IX. zur päpstlichen Einrichtung gemacht, Dominikaner und Franziskaner wirkten als Inquisitoren.

Seit der Pontifikate Alexanders IV. (1258) und Bonifatius’ VIII. (1294 bis 1303) befaßte sich die Inquisition auch mit Zauberei. Allerdings müsse das Delikt „nach Häresie schmecken”. Dieses zu beurteilen war zunächst den Bischöfen vorbehalten. Papst Johannes XII. änderte dieses im Jahre 1326 dergestalt, daß nun für den Teufelspakt die Exkumminikation verhängt wurde und die Inquisition auch fpür dieses Gebiet zugelassen wurde. (HABIGER-TUCZAY, 82)

Am 27. Juli 1233 wurden mit Petrus Seila und Wilhelm Arnald die ersten beiden hauptamtlichen Inquisitoren ernannt (de ROSA, 202).

1248 bestimmte ein Konzil, daß Bischöfe den Urteilen der Inquisition zu folgen hätten. Papst Alexander IV. (1254 bis 1261) ging noch darüber hinaus, in dem er 1257 die Inquisition ganz von der Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bischof entband. 1273 schränkte Papst Gregor X. diese Freiheit jedoch wieder zugunsten der Bischöfe ein. (BAIGENT u. LEIGH, 42)

Während der gerichtlichen Untersuchung kam seit Papst Innozenz IV. auch die Folter zum Einsatz. Außer rein kirchlichen Strafen wie Auferlegung von guten Werken gab es zahlreiche leibliche Strafen, die von der weltlich-staatlichen Obrigkeit vollstreckt wurden: körperliche Züchtigungen, Kerker und der Feuertod. Über ganze Landstriche konnte ein Interdikt verhängt werden, für fromme Menschen eine Katastrophe (beim Interdikt ist jeglicher Gottesdienst sowie die Erteilung der Sakramente untersagt).

1480 autorisierte Papst Sixtus IV. für Spanien die Inquisition. Mit ihrer Hilfe erhoffte sich das spanische Herrscherpaar Ferdinand und Isabella die Eindämmung der ihrer Befürchtung nach von konvertierten Mauren und Juden ausgehenden Gefahr für ihre Herrschaft.

1542 verkündete Papst Paul III. offiziell, daß sich die Inquisition fortan auch der Protestanten anzunehmen habe. (GARDNER, 273)

Auch in der Zeit des Hexenwahns war die Inqusition ein furchtbares Terrorinstrument. In Deutschland fiel das Hexenwesen 1484 in die Zuständigkeit der Inquisition. Mit der Reformation verschwand die Inquisition aus Deutschland. In Frankreich verlor sie seit dem 14. Jahrh. an Macht, bestand aber noch bis 1772. Länger hielt sie sich in Spanien, wo sie besonders gegen die seit 1391 gewaltsam zum Christentum bekehrten Juden und Mauren eingesetzt wurde. An ihrer Spitze stand der Großinquisitor (z.B. Thomas de Torquemada).

Napoleon hob die Inquisition in seinem Herrschaftsbereich 1808 auf, aber erst 1839 wurde ihre weltliche Macht endgültig beseitigt.

Es gibt die Inqusition als kirchliches Institut bis heute, seit 1909 heißt sie Glaubenskongregation.