| Christentum | ||
Seit dem 4. Laterankonzil (1215) ist dieser Wollstreifen das Zeichen der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als Inhaber ihrer Autorität in der Rechtsprechung (Jurisdiktionsgewalt).
Das Pallium ist eine Art Schal von weißer Farbe, der mit sechs schwarzen Kreuzen bestickt ist und über die Schulter gelegt getragen wird. Es wird jeweils zum Peter-und-Paul-Fest (29. Juni) den neuernannten Erzbischöfen überreicht und soll deren enges Verhältnis zum Papst unterstreichen. Dieses besondere Verhältnis besteht zum Beispiel in der Pflicht des Erzbischofs, fortan direkt dem Papst zu berichten und den päpstlichen Anweisungen zu gehorchen.
Der Legende nach hatte im Jahre 458 der dem Leo erscheinende Apostel Petrus diesem Papst das Pallium überreicht. Bis dahin hatten nur hohe kaiserliche Beamte dieses Symbol erhalten.
Ein Erzbischof darf das Pallium nur an bestimmten Tagen und nur in den Kirchen seiner Diözese tragen. Allein dem Papst steht es zu, das Pallium zu tragen, wann, wo und wie es ihm beliebt.
Die für das Pallium benutzte Wolle stammt traditionell von zwei besonderen Schafen, die jeweils am 21. Januar der Heiligen Agnes geweiht werden, dann von Trappistenmönchen in der päpstlichen Sommerresidenz Castelgandolfo aufgezogen und im Sommer geschoren werden. Aus der Wolle spinnen die Ordensfrauen des Klausurklosters der Heiligen Cecilia den Faden, aus dem von Hand das Pallium gewebt wird.
Aufbewahrt werden die fertigen Schals im Petersdom. Dort befindet sich über dem Grab Petri direkt unter dem Hauptaltar ein goldenes Gefäß, worin das Pallium bis zum Einsatz bewahrt ist.
Im Mittelalter bezeichnete man den Mantel eines Kaisers oder Königs als Pallium, besonders den Krönungsmantel. Der Anatom kennt unter diesem Ausdruck die Hirnrinde.