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   Christentum - Papst
 

Johannes XXII.

Papst 1316 bis 1334. Er wurde um 1245 als Jaques d’Euse in Cahors geboren, war ab 1300 Bischof von Frèjus, ab 1308 Kanzler des französischen Königs, ab 1310 Bischof von Avignon, ab 1312 Kardinal und seit 1316 als Nachfolger Clemens V. Papst bis zu seinem Tod, der ihn am 4. Dezember 1334 in Avignon ereilte. Johannes XXII. gilt als bedeutendster Papst während der „babylonischen Gefangenschaft” des Papsttums, als die Päpste in Avignon residierten. Sein Vorgänger war Klemens V., sein Nachfolger Benedikt XII.

Johannes XXII. verurteilte die 1317 die Lehren der spiritualen Franziskaner, dann die Schriften von P. Olivi und Meister Eckhart. Dagegen hatte er eine besondere Vorliebe für Thomas von Aquin. Mit dem Kaiser, Ludwig von Bayern, lag er in dauerndem Streit. Johannes XXII. war ein überaus fähiger Verwalter, der den Reichtum des Heiligen Stuhls sicherte, der aber auch für seine Vetternwirtschaft (Nepotismus) bekannt ist.

 

Als Johannes XXII. noch als Sohn eines kleinen Handwerkers in Cahors wohnte, hegte er Groll gegen Bischof Hugo Gerold, den Bischof seiner Heimat. Kaum war er Papst geworden, entsetzte Johann den Gehaßten seines Amtes und verurteilte in zu lebenslanger Haft. Das genügte Johann jedoch nicht, er klagte Hugo Gerold an, sich gegen den Papst verschworen zu haben und ließ ihn schinden und verbrennen. (RAHN, 194)

 

1322 verurteilte Johannes XXII. die Behauptung, Christus und die Apostel hätten nichts Eigenes besessen, als Ketzerei (RAHN, 210). Denn er selbst brauchte viel Geld für die Rüstung, da er besonders mit den Visconti in Mailand in Fehde lag. (de ROSA, 263)

Dabei plagten ihn nicht die Skrupel, welche einige seiner Amtsvorgänger wegen der Frage hatten, ob Jesus und seine Apostel in Armut gelebt hätten. Nein, in seiner Bulle Cum inter nonnullos vom 12. November 1323 stellte Johannes XXII. klar, die Annahme, Christus und die Apostel hätten kein Eigentum gehabt sei eine Perversion der Schrift. (de ROSA, 264) Damit widersprach der Papst nicht allein seinen Vorgängern Honorius III., Innozenz IV., Alexander IV., Nikolaus III., Nikolaus V., Bonifaz VIII. und Clemens V., er machte dadurch auch den Orden der bis dahin vom Heiligen Stuhl gepriesenen, strengster Armut verpflichteten Franziskaner-Spiritualen zu Häretikern und ließ sie verfolgen. (ebd., 264)

Damit brachte der Papst den Kaiser, Ludwig der Bayer, gegen sich auf, mit dem er ohnehin in Streit lag. Der Kaiser nutzte die Gelegenheit, bezeichnete Johannes XXII. als Antichrist, setzte ihn ab und ließ einen neuen Papst wählen, Pier di Corbario, der sich Nikolaus V. nannte. Allerdings stellte sich heraus, daß dieser Mann verheiratet gewesen war und Kinder hatte und seine Gattin ohne ihre Zustimmung verlassen hatte und in ein Kloster eingetreten war. An so einem konnte auch der Kaiser nicht lange festhalten und er lieferte Nikolaus am 18. Juni 1329 den kirchlichen Behörden aus, womit Johannes in diesem Falle triumphiert hatte. (de ROSA, 264f.)

„In Avignon erlaubte Johannes XXII, den Priestern, gegen Zahlung einer Steuer ihre Mätressen zu behalten. Selbst die paar keuschen Priester mußten zahlen, nur für den Fall, daß auch sie einer Frau in die Arme fielen.” (de ROSA, 504) Er stellte eine genaue Liste auf, welche Gebühr als Ablaß für welche Sünde zu zahlen war. (ebd., 263) Johannes XXII. war in finanziellen Dingen ohnehin sehr tüchtig. Als er Papst geworden war, waren die kirchlichen Kassen leer, seinem Nachfolger hinterließ er prall gefüllte Schatzkammern. (ebd., 267)

 

In seiner 1326 oder 1327 verfaßten Konstitution (rechtliche Festsetzung) Super illius specula ordnete Johannes XXII. die Verbrennung magischer Bücher an. (DAXELMÜLLER, 29, 116)

Seit der Pontifikate Alexanders IV. (1258) und Bonifatius’ VIII. (1294 bis 1303) befaßte sich die Inquisition auch mit Zauberei. Allerdings müsse das Delikt „nach Häresie schmecken” und dieses zu beurteilen war zunächst den Bischöfen vorbehalten. Johannes XII. änderte dieses dergestalt, daß nun für den Teufelspakt die Exkommunikation verhängt wurde und die Inquisition auch für dieses Gebiet zugelassen wurde. (HABIGER-TUCZAY, 82)

 

„In einem als Hirtenbrief verbreiteten Aufruf zum Kreuzzug zitierte Johannes XXII. ein Sendschreiben Philipps von Valois, des Herzogs von Anjou; unter wunderbarsten, auf das nahe Ende der Welt hindeutenden Vorzeichen hätten die Christen in den Grafschaften Anjou und Touraine bereits mit der Verfolgung von Juden begonnen.” (DAXELMÜLLER, 114)

Johannes XXII., der ebenso ängstlich wie magiegläubig gewesen sein soll (DAXELMÜLLER, 29), wird eine zentrale und folgenschwere Rolle für die spätere systematische Hexenverfolgung zugeschrieben. Denn während man zunächst Zauberei als Phänomen von Einzelpersonen ansah, galt sie bald als Ausgeburt einer ausgedehnten, teuflischen Sekte. (ebd., 110-112)

Insbesondere fürchtete der Papst Anschläge mittels einer Wachspuppe. Den Bischof von Cahors, Hugues Géraud (oder Géraldy), dem ein Mordversuch am Papst per Bildzauber vorgeworfen wurde, verhörte Johannes XXII. gleich siebenmal höchstpersönlich. Sogar am päpstlichen Hof sah sich der Papst zu ähnlichen Untersuchungen genötigt und 1320 erhob sich das Gerücht, die Mailänder Familie Visconti habe versucht, den Papst mit Hilfe einer Wachsfigur zu ermorden. (DAXELMÜLLER, 113) Überhaupt häuften sich während des Pontifikats Johannes XXII. die Anklagen wegen Zauberei, gerade in der Schicht der Herrschenden. (ebd., 114)

 

Allerheiligen 1331 kam es zu einem Skandal, als der seinerzeit siebenundachtzigjährige Papst in seiner Predigt in der Kirche Notre-Dame des Doms in Avignon erklärte, die Seelen der Heiligen schauten Gott nicht vor der Auferstehung des Fleisches. Sie seien noch „unter dem Altar Gottes” (sub altare Dei) und würden erst beim Jüngsten Gericht auf den Altar gehoben. Am 5. Januar 1332 führte der Papst weiter aus, die Verdammten seien keineswegs bereits in der Hölle, denn auch sie würden erst beim Jüngsten Gericht ihren jenseitigen Daueraufenthalt finden. Das war eine neuerliche Ketzerei und Unerhörtheit, zumal sie jegliche Fürbitte, Absolution und Ablaß sinnlos werden ließ. Als Johannes XXII. wegen dieser Ansicht die ganze Kirche gegen sich sah verkündete er, er habe sich nicht fest geäußert, vielmehr habe er die Frage offengelassen, aber auch das war Ketzerei, denn diese Sache war nach einhelliger Meinung eindeutig. Der Streit dauerte bis zum nahen Tod des Papstes an. Am 3. Dezember 1334 soll der Sterbende noch seine Meinung geändert haben, am 4. Dezember war er tot. Posthum wurde eine Bulle veröffentlicht, in welcher der Papst widerief — wenn er die Bulle denn selbst geschrieben hat. Sein Nachfolger Benedikt XII. (1334-1342) jedenfalls sagte klar und deutlich, die Heiligen genössen ohne Verzögerung die Gottesschau, alles andere sei Ketzerei. (de ROSA, 265-67)