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   Christentum - Päpste
 

Innozenz IV.

(lat. innocens, „unschuldig”) Der um 1195 in Genua als Sinibaldo Fieschi Geborene war seit 1227 Kardinal und saß von 1243 bis 1254 als Nachfolger Cölestins IX. auf dem Stuhl Petri. Sein Nachfolger wurde Alexander IV.

Innozenz IV. galt als hervorragender Kanonist, stritt wider den Kaiser Friedrich II. und trat für die Zweischwertertheorie ein (weltliches und geistliches Schwert) und förderte die Mission des Ostseeraumes.

Die absolutistischen Ansprüche seiner Vorgänger (besonders Innozenz III. und Gregor IX.) setzte Innozenz IV. fort, indem er den Namen der „Konstantinischen Schenkung” für unzutreffend erklärte. Nicht Konstantin habe den Päpsten die weltliche Machte geschenkt, vielmehr sei ihnen diese bereits durch Christus selbst verliehen worden (DE ROSA, 93).

1251 wandte Innozenz IV. sich gegen den Mißbrauch der Inquisition, indem er das Auferlegen von Geldstrafen zur Buße unterband, denn solche Praxis diente allzuhäufig dem Zwecke der Bereicherung. (BAIGENT u. LEIGH, 53)
Allerdings billigte Innozenz IV. in seiner Bulle Ad exstirpanda von 1252 den Einsatz der Folter bei den Verhören der Inquisition, um Häretikern ein Geständnis abzupressen und den Verrat von Mitschuldigen zu erpressen. (KUNZE, 227)

Freundlicher wirkt da, was Innozenz IV. zur Fehlbarkeit der Päpste sagte. In seinem Kommentar zum Dekalog schrieb er: „Natürlich kann ein Papst in Glaubensdingen irren. Deshalb sollte niemand sagen, ich glaube das, weil der Papst es glaubt, sondern weil die Kirche es glaubt. Wenn er der Kirche folgt, wird er nicht irren.” Aus späteren Ausgaben des Werkes wurden diese Sätze gestrichen. (DE ROSA, 253f.)

Auf Innozenz IV. gehen die roten Hüte der Kardinäle zurück.