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   Christentum - Papsttum
 

Paul IV.

(lat. Paulus, „der Kleine”; Papst von 1555 bis 1559) Der am 28. Juni im süditalienischen Capriglio als Giampietro Caraffa Geborene wurde 1536 Kardinal, 1549 Erzbischof von Neapel. 1555 wurde er zum Papst gewählt, nahm den Namen Paul IV. an und hatte das Amt bis zu seinem Tod am 18. August 1559 inne. Sein Vorgänger im Amt war Marcellus II., sein Nachfolger Pius IV.

Während seines Pontifikats mühte sich Paul IV. um Reform der verweltlichten Kirche, wobei er die Inquisition scharf durchgreifen ließ. Allerdings machte er sich mit seiner rigorosen Art viele Gegner und erreichte so teilweise eher das Gegenteil des Gewollten. Außenpolitisch überwarf er sich mit Kaiser Ferdinand I., Elizabeth von England und König Philipp II. von Spanien und schadete damit der Kirche.

 

Am 17. Juli 1555 veröffentlichte Paul IV. die Bulle Cum nimis absurdum, in der er den Juden als den „Christusmördern” ein Leben als Sklave zuwies. Durch Bestimmung Pauls wurden den Juden die meisten Berufe verboten, sie mußten in Rom in einem Ghetto wohnen und als äußeres Kennzeichen einen gelben Hut tragen.
Es, daß diese Bulle in frommen Anthologien päpstlicher Dokumente nie erscheint. Denn sie sollte sich als Meilenstein in der Geschichte des Antisemitismus erweisen. (de ROSA, 237)

 

In der Bulle Cum ex apostolatus vom 15. Februar 1559 erklärte Paul IV. zum Papstwahlrecht: „Wenn bei einem Bischof, und sei es auch der Bischof von Rom, vor seiner Berufung bzw. Einsetzung bekannt geworden sein sollte, daß er vom katholischen Glauben abgewichen oder in eine Häresie gefallen ist, so ist seine Berufung bzw. Einsetzung nichtig, unwirksam und ungültig, und folglich entbehren alle seine richterlichen oder verwaltungstechnischen Akte irgendeiner Autorität.” (zit. n. (LINK, wo in diesem Sinne die These vertreten wird, der päpstliche Stuhl sei seit dem Tod von Papst Pius XII. vakant, Johannes XXIII. bis Johannes Paul II. seien nur als Scheinpäpste zu betrachten)

In der gleichen Bulle stellte Paul IV. fest, er sei Pontifex maximus und Gottes Repräsentant auf Erden. Somit stehe ihm das Recht zu, jeden Monarchen nach Belieben ein- oder abzusetzen. Wer einem Abgesetzten Hilfe gab, werde selbst exkommuniziert. (de ROSA, 154)

 

1559 veröffentlichte Paul IV. auch den Index librorum prohibitorum, eine Liste verbotener Bücher, welche besonders ketzerische Schriften umfaßte, ebenso Texte über Magie, Alchemie, Astrologie usw. 1564 wurde dieser Index vom Konzil zu Trient offiziell anerkannt. Die letzte vollständige Ausgabe dieser Liste erschien 1948 im Vatikan. (BAIGENT u. LEIGH, 181f.)

 

Um gegen gewisse Auswüchse der Beichte vorgehen zu können, nämlich die Anstiftung des Beichtkindes durch den Priester, erklärte Paul solche Anstiftung zur Häresie. Dadurch konnte in solchen Fällen die Inquisition eingesetzt werden (de ROSA, 521). Zum Großinquisitor ernannte Paul den Dominikaner Michele Ghisleri ein, den späteren Pius V. (ebd., 156)

 

Als Paul IV. im Sommer 1559 gestorben war, brachen in Rom Tumulte los. Das Gefängnis der Inquisition an der Via Ripette wurde niedergebrannt und die Statue des Papstes umgestürzt und geköpft. Juden, wütend über die Verfolgung durch Paul IV., setzten dem abgeschlagenen Kopf einen gelben Hut auf, wie sie ihn selbst zu tragen hatten. Endlich wurde die Statue zum Tiber geschleift und ins Wasser geworfen. Den Leichnam des Papstes bestattete man in der Nacht des 19. August unter dem Petersdom und ließ ihn sicherheitshalber bewachen. (de ROSA, 156)