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| Germanen | |
Das Zauberlied, der Gesang zum Zwecke des Zauberns gilt als die älteste literarische Form, die bei den Germanen, bei den indogermanischen Völkern überhaupt, geläufig war. Das Wort Zauber (ahd. zoubar) bedeutet im eigentlichen Sinne Mennig. Mit diesem blutroten Farbstoff wurden die geritzten Runen gefärbt.
Neben dem Zaubergesang, der eng mit dem Schwur verwandt ist, nimmt der Segen breiten Raum ein. Das gesprochene Wort dient allgemein der Befestigung einer beim Sprechen oder Singen begangen symbolischen Handlung.
Schon früh wurde zwischen verbotener und erlaubter Zauberei entschieden, wobei diese die nutzbringende, jene die schadende Magie ist. Daraus wurde im Mittelalter die Trennung in löbliches Gotteswerk und verdammungswürdige Teufelskunst entwickelt, auch weiße und schwarze Magie sind gängige Begriffe.
In Bereich der Zauberei fällt allgemein die Heilkunst. Sofern die Krankheit als Einwirken eines Dämons aufgefasst wird, hat der Heiler dieser feinstofflichen Macht etwas geistiges entgegenzusetzen, eben einen Heilzauber, mit dem die Krankheit beschworen wird, ihr Opfer zu verlassen. Solche Vorstellung kennt auch das katholische Christentum als Exorzismus.
Zu den ältesten erhaltene Zeugnissen gehören die Merseburger Zaubersprüche, ein Spruch zum Lösen der Fesseln in Gefangenschaft und einer zur Behandlung von Verrenkungen beim Pferd. Zur Vorbeugung wurde als guter Wunsch der Segen gesprochen.
Verbreitet war der Sympathiezauber, etwa wenn vor Tagesanbruch Feuer entzündet wurden, um den Aufgang der Sonne zu beflügeln oder das Räuchern von Rasenstücken, auf denen Widersacher gestanden hatten. Analog dem auf- und abnehmenden Mond wurde vom Landmann gesät bzw. gejätet, was gedeihen oder verschwinden sollte. (HERRMANN, 69f.)
Aus der Edda sind besonders die Runenlehren, die Zauberlieder oder der Zaubergesang der Groa zu nennen.
Eng mit der Zauberei hängt der Seelenglaube zusammen, demnach die Seele den Körper gelegentlich verlassen kann. Tritt die Seele aus dem menschlichen Körper, vermag sie die Kräfte ihrer jenseitigen Welt zu Nutzen oder Schaden, auch zur Weissagung zu gebrauchen. Tote zu beschwören (Nekromantie) ist daher ein besonderer Zweig der Zauberei, ein Beispiel sei der Ritt Odins zur Wölwa, um die Bedeutung von Balders Albträumen zu erfahren.
Die Kräfte der aus dem Körper ausgefahrenen Seele stellten für den Zauberer eine Konkurrenz dar, die der natürlich zu bekämpfen trachtete, wobei er dabei auf Zustimmung der Bevölkerung hoffen dürfte, weil seine Gegner meistens schadbringende Geister gesen seinen. Der Umstand, daß diese Geister meistens nächtlich wirkten und zudem überwiegend weiblicher Natur gesen sein, hätten schon früh zur Unterscheidung von Zauberei und Hexerei geführt (HERRMANN, 68).
Ein Zauber war der Galdr, ursprünglich erfunden von den Reifriesen Hrimthursar und dessen Kenntnis Odin seine Herrschaft verdankte. Hierher gehörten die Runenweisheit, die Verwendung von Zauberschwertern und solches mehr.
Ein anderer Zauber war Seidr, der zumeist von Frauen ausgeübt war und zum Beispiel auf Kenntnis der Kräuter und ihrer Bereitung im Kessel beruhte.