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 Germanen
 
 

Thing

(germ. thengaz, ahd. ding „Sache”, „Rechtssache”, „Gerichtsversammlung”, „Versammlung”) Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtet von der germanischen Volksversammlung, jeweils zu Halbmond oder Vollmond. Der Versammlung steht ein Priester vor, hier werden alle wichtigen Gegenstände, auch Gerichtsverfahren, verhandelt (TACITUS, Germania, 11 u. 12).

Die gesamte Versammlung, auch der Thing der Asen, steht unter dem Schutz des Gottes Tyr.