| Araber / Islam / Geister | ||
(von arab. dschunna, besessen sein) Eine Klasse dämonischer Wesen, die von Gott Allah aus rauchlosem Feuer geschaffen wurden. Sie waren bereits vorislamisch in Arabien als Naturgeister bekannt.
Ihr Äußeres ist unterschiedlich, insbesondere sollen sie ihre Größe verändern können (z. B. als Flaschengeist). Als ihr liebster Aufenthalt gelten öde und unheimliche Gebiete, insbesondere Wüsten, Geröllfelder und Ruinen, abgestorbene Bäume, Friedhöfe.
Wie die Menschen erschuf Allah nach islamischer Ansicht auch die Dschinn zum Zwecke des ihm Dienens (Koran 51,56). Von den noch vor den Menschen aus dem Feuer des heißen Windes (15,27) erschaffenen Dschinn gibt es zwei Klassen: Gute, die Allah dienen und schlechte, die ihm widerstreben (72,14). Auch jeder Mensch soll von zwei Dschinn begleitet werden, wovon einer ihn im Glauben und im Guten, der andere in Gottlosigkeit und Übel bestärke.
Die 72. Sure des Koran heißt nach diesen Wesen Der Dschinn (Al-Dschinn).
Im orientalischen Volksglauben gelten ähnliche Mittel zur Abwehr feindseliger Dschinn, wie sie andere Völker auch gegen allerlei Geister empfehlen, darunter Amulette, Beschwörungsformeln, Räuchern usw.
Nach Lehre des Islam ist solche Abwehr unnötig, da Gott Allah die Gläubigen ohnehin vor Unbill durch einen Dschinn schütze.