| Judentum | ||
(neuhebrä. das Lernen) Eine Zusammenfassung der Lehren, Vorschriften und Überlieferungen des nachbiblischen Judentums. Der Talmud wurde im 6. Jh. v. begonnen und im im 5. Jh. abgeschlossen. Er ist ein religionsgesetzliches Sammelwerk rabbinischen Judemtums.
Der Talmud besteht aus zwei Teilen, der Aufzeichnung der Religionsgesetze Mischna, eine Zusammenfassung der Gesetzesdiskussionen der Schule Akibas und Meirs und der Niederschrift rabbinischen Kommentaren über die Mischna, die Gemara (Vervollständigung) genannt wird. Entstanden ist der Talmud vornehmlich zwischen dem 3. und 5. Jahrhundert in Palästina (Tiberias) und Babylonien.
Zu unterscheiden sind der jerusalemische (palästinensischen) und der umfangreichere babylonische Talmud, der allein verbindlich anerkannt wurde. Abgefaßt ist die Mischna in neuhebräischer Gelehrtensprache, die des jerusalemischen Talmud ist ein westaramäischer Dialekt, die babylonische Gemara gehört dem ostaramäischen Zweig an.
Die Mischna fällt in sechs Ordnungen (hebrä. sedarim):
Seraim Saaten (Grund und Boden, Ackerbau),
Moëd Fest (Sabbate, Fest- und Fasttage),
Naschim Frauen (Ehegesetze, Familienrecht),
Nesikim Beschädigungen (Zivil- und Strafrecht),
Kodaschin Opfer (Tempelkultus und Speisegesetze),
Taharot Reinigkeiten (Reinheitsgesetze).
Die sedarim werden in der Gemara in 60 Traktaten verarbeitet.
In der Darstellung wechselt der Halacha genannte gesetzliche Stoff mit erbaulichen Betrachtungen, Sittensprüchen, Gleichnissen und Erzählungen (Haggada).
Der Talmud wurde wichtige Grundlage rabbinischen Judentums, dagegen wird seine unbedingte Autorität vom Reformjudentum angefochten.