| Phönizier - Ugarit | ||
(Heer, Besitzer) Der kanaanitische Wetter- und Fruchtbarkeitsgott, der den Regen und damit Fruchtbarkeit über das Land bringt. Baal ist zudem Bestandteil des Namens vieler Ortsgötter, die wohl alle denselben Gott meinen.
In einem in Ugarit gefundenen Baal-Mythos kämpft Baal um seine Anerkennung als König. Seinem Vater El erlahmten allmählich die Zeugungskräfte und er hatte seinem Sohn Baal den Thron zu überlassen. Allerdings begehrten mehrere Söhne diesen Posten, gegen die Baal sich durchsetzen mußte.
Erst verlangte Jam die Herrschaft über die anderen Götter. Er wurde aber von Baal dank der Mithilfe des Handwerksgottes Kothar überwunden, der dem Baal zwei magische Keulen gab, mit denen er Jam niederschlug. Nun baute Kothar dem Baal einen Palast, was aber den Todesgott Mot verdross, der den Baal zum Kampf herausforderte. Er verschlang den Baal, was eine allgemeine Dürre zur Folge hatte.
Anat, Baals Schwester, Liebes- und Kriegsgöttin forderte von Mot zornig die Wiederherstellung ihres Bruders und Gefährten. Weil der sich weigerte, stieg sie zu ihm in die Unterwelt hinab, geißelte und zerstückelte ihn und verteilte die Überreste über die Felder. Davon wurde Baal zu neuem Leben erweckt und konnte nun seinem Vater El in der Herrschaft nachfolgen, was die Sonnengöttin Schapasch den Göttern verkündete.
Von Baal leitet sich der in der Bibel vorkommende Name Baal-Sebub ab, der Fliegengott (später Beelzebub), der in Ekron verehrt worden sein soll (2. Könige 1,2-16). Man nimmt aber an, es handele sich um eine hebräische Verballhornung des Namens Baal-Zebul (Baal, der Erhabene).
Sonst wird der Name des Baal auch im Plural (Baalim) als Sammelbezeichnung für verschiedene Götter der nichtisraelitischen Stämme gebraucht (z. B. Richter 10,10, 2. Chronik 33,3).
In Nordfrankreich gibt es einen Ort mit Namen Bââlon. Die Herkunft dieses für die Gegend ungeklärten Ortsnamens ist ungeklärt. Möglicherweise hat ein dem Baal huldigender römischer Legionär diesen Namen aus dem Orient nach Gallien gebracht. (HAUF, S. 264)