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| Römische Geschichte | |
(Zwölf Tafeln, lat. Duodecim Tabulae, Leges duodecim tabularum) Die älteste Aufzeichnung des römischen Rechtes auf zwölf bronzenen Tafeln, um 451 v. in Rom durch die Dezemvirn (10 Männer) niedergeschrieben und öffentlich ausgestellt.
Der Originaltext ist nicht überliefert, die Originale gingen verloren, als 387 v. die Gallier Rom brandschatzten; die Zwölftafelgesetze sind nur aus Angaben von Schrifstellern bruchstückweise wiederherstellbar.
Die Fixierung des Gesetzes war ein Ergebnis des Ständekampfes zwischen Patriziern und Plebejern und legte hergebrachtes Gewohnheitsrecht für private wie auch sakrale, straf- und prozeßrechtliche und öffentliche Angelegenheiten fest. Die Idee war, der willürlichen Auslegung des in der Regel nur den Patriziern geläufigen hergebrachten Rechtes zu unterbinden.
Fortan lernten die römischen Schüler anhand der Zwölftafelgesetze das Lesen und erlernten nebenbei juristisches Grundwissen. Das Gesetzeswerk war mithin ältestes römisches Schulbuch.
Formell galten die Zwölftafelgesetze bis zur Kodifikation Kaiser Justinians, wurden aber durch juristische Auslegung den rechtlichen Bedürfnissen späterer Zeiten angepaßt. In der Kaiserzeit erhielten neben Senatsbeschlüssen (senatus consultum) die kaiserlichen Erlasse (Konstitutionen, z.B. Edikte, Mandate, Dekrete) Gesetzesrang.
Das Studium des Rechts wurde in besonderen Rechtsschulen gepflegt, wichtige waren in Rom, Athen und Konstantinopel. Dabei kam es weniger zur Ausbildung einer systematischen juristischen Lehre, vielmehr wurden typische Einzelfälle zu Vorbildern praktischer Rechtsfragen.
Das römische Recht wurde in spätrömischer Zeit im Corpus iuris civilis erneut festgeschrieben. Im späten Mittelalter (Italien: Glossatoren aus dem 12./13. Jahrh.) wurde es wieder aufgegriffen und fortentwickelt. Mit den Postglossatoren des 14. und 15. Jahrh. wirkte das römische Recht auch auf deutsches Recht ein.