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   Slawen / Deutsche
 

Murawa

(dt. Murraue, auch Môre) So heißt bei den Wenden der Alp (ein Geistwesen, das besonders den Schläfer plagt).

Wie die norddeutsche Marte ist die Murraue ein Alp, der beim Schlafenden Beklemmung verursacht, die erst bei Tagesanbruch weicht (aus Wendisch-Buchholz, n. KUHN u. SCHWARTZ C. 182). In Braunsdorf bei Fürstenwalde empfahl man, der Murraue ein Geschenk zu versprechen, damit sie von einem lasse (ebd. C. 194). Wenn die Murraue von den Füßen hoch auf den Leib kriecht und mit ihrer Last den Schlafenden quält, daß der sich kaum mehr rühren kann, so soll ihr Name gesprochen werden, der sie sofort vertreibe (aus Teupitz, ebd. C. 195).
Man unterstellte Menschen mit zusammengewachsenen Augenbrauen, sie seien eine Murraue (ebd. C.193). Es sollen aber nur Sonntagskinder betroffen sein (ebd. C. 194).

Hüten soll man sich vor Hexenbesen, die wie ein Nest kraus gewachsenen Zweige an manchen Bäumen. Wenn nämlich bei Regen ein Tropfen von solchem Wuchs auf einen darunter stehenden Menschen trifft, so wird der in der Nacht von der Murraue gedrückt werden (ebd. C.192).

Die Murraue nimmt auch, wie andernorts die Holda oder Bertha, in den Zwölfnächten an der wilden Jagd teil.

„In der Gegend von Zossen, über Teupitz, Wendisch Buchholz, Storkow bis Fürstenwalde heißt es, wenn in den Zwölften der Flachs nicht abgesponnen sei, so komme die Murraue und besudle ihn. Wenn jemand in den Zwölften spinnt, so bewirkt die Murraue, daß die Schafe auf dem Gehöft von der Drehkrankheit befallen werden, und außerdem schickt sie noch allerhand Ungeziefer als Ratten, Mäuse, Sch(w)aben, Kröten, Frösche in’s Haus; die letzte Strafe verhängt sie auch, wenn am Sylvesterabend Späne im Ofen verbrannt werden. Stiehlt jemand in der Neujahrsnacht seinem Nachbar eine Wagenrunge und nimmt dies auf seinen Wagen, so bewirkt die Murraue, daß ihn der Förster nicht sieht, wenn er in den Wald fährt um Holz zu stehlen. - In der Gegend von Eilenburg und Wurzen in Sachsen soll man sagen, wenn man in der Zwölfen spinne, so komme die Môre.” (KUHN u. SCHWARTZ C.182).